Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet (unter anderem gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz, FlüAG NRW), die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden nach dem Königssteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Für Nordrhein-Westfalen sind das in 2022 21,08 Prozent aller Flüchtlinge. Davon werden 3 Prozent auf die Stadt Essen verteilt.
Aktuell erfüllt die Stadt Essen die Aufnahmequote zu knapp 100 Prozent (Stand 23.01.2022).
Die Aufgabe der Stadt Essen besteht darin, die ihr zugewiesenen Flüchtlinge sofort aufzunehmen und unterzubringen, um damit Obdachlosigkeit zu verhindern und Menschen mit Bleibeperspektive zu integrieren. Gleichzeitig gilt es, den sozialen Frieden in der Stadt zu wahren.