Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet (unter anderem gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz, FlüAG NRW), die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden auf die Bundesländer verteilt. 2024 hat Nordrhein-Westfalen 21,08 Prozent aller Flüchtlinge aufgenommen. Davon werden 3 Prozent auf die Stadt Essen verteilt.
Laut der am 06.12.2024 veröffentlichten FlüAG-Quote weist die Stadt Essen eine Erfüllungsquote von derzeit 99,95% aus. Die Erfüllungsquote von 100% ist unterschritten, es besteht eine rechnerische Aufnahmeverpflichtung von fünf Personen.
Die Aufgabe der Stadt Essen besteht darin, die ihr zugewiesenen Flüchtlinge sofort aufzunehmen und unterzubringen, um damit Obdachlosigkeit zu verhindern. Menschen mit Bleibeperspektive sollen integrieret werden. Gleichzeitig soll der sozialen Frieden in der Stadt zu erhalten bleiben.