Aktuelle Informationen der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Pflichtumtausch von nicht befristeten Führerscheinen

Der Bundesrat hat in der Sitzung am 15.02.2019 den Regelungen zum vorgezogenen Führerscheinumtausch aller nicht befristeten Führerscheine (graue, rosa oder auch nicht befristete Kartenführerscheine) zugestimmt. Die getroffenen Regelungen sollen sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Link.

Neue Regelungen für Ausfuhrkennzeichen (Export-/Zollkennzeichen)

Möchten Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland überführen, benötigen Sie Ausfuhrkennzeichen? Dann beachten Sie bitte folgende Regelungen unter dem nebenstehenden Link.

Terminvereinbarungen

Für Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten haben Sie die Möglichkeit, vorab einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Dieses Termin-Service-Angebot richtet sich nicht an Händler und Zulassungsdienste sondern ausschließlich an Privatpersonen.

Für eine Terminreservierung nutzen Sie bitte den Link "Terminkalender"

Dienstleistungen

In Essen-Steele werden sämtliche Dienstleistungen aus dem Bereich der Kfz.-Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten ohne Einschränkungen angeboten.

Änderungen zur Kraftfahrzeugsteuer ab 01.02.2014

Seit dem 01.02.2014 ist die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern auf den Zoll übergegangen. Zuständig für die Stadt Essen ist nun nicht mehr das Finanzamt Essen-NordOst sondern das Hauptzollamt in Duisburg.

Im Rahmen der Zulassung ändern sich dadurch einige Dinge ganz wesentlich. So müssen zukünftig die Vollmacht, die Sie einem Dritten zur Zulassung ausstellen können und die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, strikt voneinander getrennt werden. Es handelt sich also dann um zwei separate Dokumente.

Weitere Informationen zu den Änderungen ab 01.02.2014 unter dem nebenstehenden Link.

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