Erste Hilfe - Sofortmaßnahmen am Unfallort

Wollen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse A, A1, B, BE, M, S, L oder T erwerben, müssen Sie vor Antragstellung an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen werden die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermittelt.

Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E ist die Teilnahme an einer umfangreicheren Ausbildung in Erster Hilfe notwendig. Hier wird durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in Erster Hilfe vermittelt.

Eine Ausbildung in Erster Hilfe ersetzt einen Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Über die Teilnahme an der jeweiligen Unterweisung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie bitte bei Beantragung der Fahrerlaubnis im Original vorlegen.

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis innerhalb der oben aufgeführten Gruppen von Fahrerlaubnisklassen, benötigen Sie keine erneute Teilnahmebescheinigung.

Wer bietet Kurse an?

Die entsprechenden Kurse können Sie bei den Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter- Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst) sowie einigen zugelassenen privaten Anbietern) besuchen.

Außerdem werden viele abgeschlossene Ausbildungen in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf sowie Nachweise über die ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland) oder auch die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold) als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe anerkannt.

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