Dauerhafte Umnutzung von leerstehenden Ladenlokalen

Die Essener Innenstadt befindet sich in einem Wandel, der durch Frequenz­verluste, Trading Down-Effekte, Qualitäts­verluste im Sortiment und steigende Leer­stands­quoten gekenn­zeichnet ist. Besonders verfestigt hat sich die Leer­stands­ituation in den Rand- und Nebenlagen (B-Lagen) der Innenstadt. Als Standort für den vielfach inhaber­geführten und kleinteiligen Einzel­handel verlieren diese oft unter­durch­schnittlich frequen­tierten Lagen zunehmend an Bedeutung und führen in Bezug auf die derzeitige, eher schwache Nachfrage zu einem Über­angebot an Verkaufs­flächen. Zudem lässt sich bei diesen Immobilien oftmals ein Moderni­sierungs- und Sanierungs­bedarf feststellen.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen neuen experimen­tellen Förder­baustein entwickelt, welcher die Weiterent­wicklung dieser Rand- und Nebenlagen (B-Lagen) zum Ziel hat. Mit diesem Förder­baustein sollen Eigentümer*in­nen finanzielle Anreize gegeben werden, in den Umbau von leer­stehenden Laden­lokalen zu investieren und diese einer neuen Nutzung wie zum Beispiel Wohnen, Urbane Produktion, Dienst­leistung oder Kultur zuzuführen. Die Stadt Essen hat Zuwen­dungen für dieses Förder­programm beantragt und eine ent­sprechen­de Bewilligung erhalten.

Ab voraus­sichtlich Anfang 2025 haben Eigen­tümer*innen von Immobilien in den Rand­lagen der Essener Innenstadt die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch eine*einen Quartiers­architektin*Quartiers­architekten sowie Zuschüsse für private Investitionen in den Gebäude­bestand zu erhalten. Zuständig für die Förder­mittel­verwaltung wird das Amt für Stadter­neuerung und Boden­management sein. Nach offiziellem Programm­start finden Sie hier weitere Informationen zu dem neuen Förder­angebot.

Um zu prüfen, ob sich eine Immobilie in einer markierten Randlage der Innenstadt befindet, ist nachfolgende Tabelle heranzuziehen.

StraßeHausnummer
Akazienallee2 – 12
Alfredistraße28 – 40 (nur gerade Hausnummern)
Am Handelshof1, 5
Am Waldthausenpark1 – 15
An der Reichsbank1 – 9
Bernestraße1 – 5
I. Dellbrügge3, 5
Friedrich-Ebert-Straße48 – 86 (nur gerade Hausnummern)
Gänsemarkt2 – 44 (nur gerade Hausnummern)
Gerswidastraße1 – 12
Gildehofstraße2 – 10 (nur gerade Hausnummern)
Gustav-Hicking-Straße1 – 11 (nur ungerade Hausnummern)
Hachestraße6 – 34 (nur gerade Hausnummern)
III. Hagen27 – 47 (nur ungerade Hausnummern)
Henriettenstraße1 – 14
Hindenburgstraße2 – 88 (nur gerade Hausnummern)
Kastanienallee14 – 106
Kopstadtplatz1 – 25 (ausg. sind die Hausnummern 5 – 7)
Kreuzeskirchstraße3 – 37
Limbeckerplatz10 – 13
Lindenallee10 – 93
Logenstraße4 – 25
Maxstraße3 – 24
Mechtildisstraße1 – 13
Pferdemarkt7, 9, 11
Rottstraße2 – 47
Schützenbahn15 – 51 (nur ungerade Hausnummern)
Schwarze Meer1 – 5 (nur ungerade Hausnummern)
Selmastraße2 – 16
Steeler Straße31 – 52
Teichstraße2 – 9
Turmstraße1 – 10
Varnhorststraße17 – 21
Vereinstraße13 – 27
Viehofer Platz5 – 21
I. Weberstraße3 – 32

Gefördert durch:

Sie sind Eigentümer*in und möchten investieren aber Ihre Immobilie liegt nicht in den Rand- und Nebenlagen des Stadtkerns? Über das Programm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen" gibt es die Möglichkeit, über den "Verfügungsfonds Anmietung" Zuwendungen zu erhalten und durch Aufwertungsmaßnahmen aktiv einen Beitrag zur Entwicklung der Essener Innenstadt zu leisten.

Weitere Informationen zum Projekt "Verfügungsfonds Anmietung"

Stadtteilentwicklung Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel (Öffentlichkeitsarbeit, Förderbaustein "Umbau leerstehender Ladenlokale"), Grundstücksverkehr Innenstadt

Frau Brandenburg, Lotta
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

Stadtteilentwicklung Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel (Öffentlichkeitsarbeit, Förderbaustein "Umbau leerstehender Ladenlokale"), Grundstücksverkehr Innenstadt

Frau Brandenburg, Lotta
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