Die Essener Innenstadt befindet sich in einem Wandel, der durch Frequenzverluste, Trading Down-Effekte, Qualitätsverluste im Sortiment und steigende Leerstandsquoten gekennzeichnet ist. Besonders verfestigt hat sich die Leerstandsituation in den Rand- und Nebenlagen (B-Lagen) der Innenstadt. Als Standort für den vielfach inhabergeführten und kleinteiligen Einzelhandel verlieren diese oft unterdurchschnittlich frequentierten Lagen zunehmend an Bedeutung und führen in Bezug auf die derzeitige, eher schwache Nachfrage zu einem Überangebot an Verkaufsflächen. Zudem lässt sich bei diesen Immobilien oftmals ein Modernisierungs- und Sanierungsbedarf feststellen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen neuen experimentellen Förderbaustein entwickelt, welcher die Weiterentwicklung dieser Rand- und Nebenlagen (B-Lagen) zum Ziel hat. Mit diesem Förderbaustein sollen Eigentümer*innen finanzielle Anreize gegeben werden, in den Umbau von leerstehenden Ladenlokalen zu investieren und diese einer neuen Nutzung wie zum Beispiel Wohnen, Urbane Produktion, Dienstleistung oder Kultur zuzuführen. Die Stadt Essen hat Zuwendungen für dieses Förderprogramm beantragt und eine entsprechende Bewilligung erhalten.
Seit Anfang 2025 haben Eigentümer*innen von Immobilien in den Randlagen der Essener Innenstadt die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch von der Stadt Essen beauftragte Quartiersarchitekten zu erhalten. Die Quartiersarchitekten können Machbarkeitsstudien für mögliche Umnutzungsoptionen erarbeiten und geben Hinweise für eine mögliche Beantragung von Fördermitteln. Eigentümer*innen können anschließend Zuschüsse für private Investitionen in den Gebäudebestand erhalten. Zuständig für die Fördermittelverwaltung ist das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement.