In einfach gelagerten Fällen kann ein vereinfachtes Umlegungsverfahren durchgeführt werden. Dazu fasst der Umlegungsausschuss nach Erörterung mit den Eigentümer*innen einen Beschluss über die vereinfachte Umlegung. Dieser setzt die neuen Grenzen fest und regelt die Ausgleichszahlungen.