Verfahrensablauf Umlegung

nach den §§ 45 - 79 Baugesetzbuch

Die sog. Regelumlegung läuft in den drei folgenden wesentlichen Schritten ab:

  • Umlegungsanordnung

Der Rat der Stadt Essen ordnet die Umlegung an, sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes oder aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung erforderlich ist. Das Umlegungsgebiet wird dabei noch nicht endgültig festgelegt.

  • Umlegungsbeschluss

Der Umlegungsausschuss leitet nach vorheriger Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer*innen durch den Umlegungsbeschluss das Verfahren förmlich ein. Dabei werden alle betroffenen Grundstücke bezeichnet und das Umlegungsgebiet konkret abgegrenzt. Im Grundbuch wird ein "Umlegungsvermerk" eingetragen, der eine Verfügungs- und Veränderungssperre bewirkt. Ein Grundstück darf dann z.B.  nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle verkauft oder bebaut werden.

  • Umlegungsplan

Nach vorheriger Erörterung mit den Eigentümer*innen wird der Umlegungsplan durch den Umlegungsausschuss beschlossen. Darin werden alle tatsächlichen und rechtlichen Änderungen der Grundstücke festgelegt sowie die vorzunehmenden Geldleistungen.

Eine Beschleunigung des Verfahrens kann durch eine vorzeitige Regelung der Eigentums- und Besitzverhältnisse erzielt werden. Zu dieser "Vorwegnahme der Entscheidung" gemäß § 76 BauGB ist das Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber*innen erforderlich.

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