Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat in der Zeit vom 18. Februar 2019 bis einschließlich 1. März 2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Wickingstraße/Krablerstraße" Nr. 13/18 durchgeführt.
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat in der Zeit vom 18. Februar 2019 bis einschließlich 1. März 2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Wickingstraße/Krablerstraße" Nr. 13/18 durchgeführt.
Nach Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes folgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Während der Auslegung hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, Einsicht in die Planung zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben.
Hinweis: Die gezeigten Pläne haben den Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung.