Öffentlichkeitsbeteiligung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder Unterrichtung der Öffentlichkeit

In der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplänen werden die Bürger*innen möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Sie haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung online

Ein wichtiger Service ist, dass Sie Ihre Stellungnahmen bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und bei der öffentlichen Auslegung eines Bauleitplanes auch online vorbringen können.

Öffentliche Auslegung

Bei der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der erforderlichen Dokumente öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit können alle Bürger*innen ihre Stellungnahmen mit Änderungen oder Ergänzungen zu den Planinhalten vorbringen.

Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) Auslegung

Im Rahmen der Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) werden diese, öffentlich mit der dazugehörigen Begründung, ausgelegt.

Herr Höke, Jürgen
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