In der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplänen werden die Bürger*innen möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Sie haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.