Zentrale Grubenwasserhaltung

Veröffentlichung im Internet / Auslegung zur Wasserrechtlichen Erlaubnis

Die RAG AG betreibt im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr die Zentralen Grubenwasserhaltungen "Robert Müser" und "Friedlicher Nachbar" in Bochum sowie "Heinrich" auf Essener Stadtgebiet. Als Teil der Ewigkeitsaufgaben zum Steinkohlebergbau ist der Weiterbetrieb dieser Anlagen zum Schutz der Tagesoberfläche und zum Schutz der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte auch nach Einstellung der Kohlegewinnung dauerhaft erforderlich.

Für den zukünftigen angepassten Weiterbetrieb beantragt die RAG AG die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für das Heben von Grubenwasser und Einleitung in Gewässer, in Verbindung mit einer gemeinsamen Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.
Auf dem Gebiet der Stadt Essen betrifft dies den Standort "Heinrich" im Stadtteil Überruhr. Hier sollen jährlich maximal 18 Millionen Kubikmeter Grubenwasser gefördert werden und die Einleitung dieses Wassers bei Fluss-km 40,69 der Ruhr erfolgen.

Die Veröffentlichung im Internet hat vom 30. Juli 2024 bis einschließlich 29. August 2024 stattgefunden.

Die Einwendungsfrist endet am 30. September 2024.

Herr Thole, Ulrich
Herr Thole, Ulrich
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