Prospektverteilung

Die Verteilung von Prospekten unterliegt keiner gewerberechtlichen Erlaubnispflicht. Wer selbständig gegen Bezahlung und über längere Zeiträume hinweg tätig ist, übt aber ein meldepflichtiges Gewerbe aus.

Die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen der Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Straßen und Verkehr.

Im allgemeinen Interesse sollte ein Prospektverteiler sicherstellen, dass durch seine verteilten Wurfsendungen keine Verunreinigungen entstehen, also im Einzelfall vom Beworbenen weggeworfenes Material wieder einsammeln.

An Sonntagen und Feiertagen ist das Verteilen von Prospekten als bemerkbare gewerbliche Arbeit verboten

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

© 2024 Stadt Essen