Weitere Informationen für Gewerbetreibende

Corona-Information

Informationen zu den aktuellen Corona-Regelungen finden Sie unter aktuelle Corona-Regelungen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die notwendigen Informationen und Ansprechpartner für das Erlaubnisverfahren zur Verfügung stellen.

Bevor Sie den Betrieb beginnen, ist eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Zuständig für das Erlaubnisverfahren für Betriebe im Stadtgebiet ist das Ordnungsamt der Stadt Essen.

Kontakt:

Rathaus Essen
Fachbereich 32

Am Porscheplatz 1
45127 Essen

Sie erreichen uns auch via Mail unter ProstSchG@ordnungsamt.essen.de.

Einzureichende Unterlagen

Zur Prüfung der Erlaubnis werden einige Unterlagen von Ihnen benötigt. Eine druckbare Übersicht finden Sie auch unter dem Link „Merkblatt für Betreiber eines Prostitutionsgewerbes“.

Für eine Einzelfirma (natürliche Person)

  • unterschriebenes Antragsformular
  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel (Kopie)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9“
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
  • Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Aufsichtspersonen/Leitung)

Für Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH

  • unterschriebenes Antragsformular
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den/die gesetzlichen Vertreter
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den/die gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9“ sowohl für die Gesellschaft als auch den/die gesetzlichen Vertreter
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und den/die gesetzlichen Vertreter
  • Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Aufsichtspersonen/Leitung)

Bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte zusätzlich:

  • Betriebskonzept
  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inkl. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
  • Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
  • aktuelle Grundrisszeichnung
  • rechtsgültiger Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Hausordnung
  • Mustervereinbarung / Vereinbarung mit den Prostituierten
  • Hygieneplan

Bei der Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsvermittlung zusätzlich:

  • Betriebskonzept
  • Mustervertrag / Vereinbarung mit den Prostituierten

Bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

  • Betriebskonzept
  • aktuelle Betriebszulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • aktuelles Foto des Fahrzeuges
  • Anlage A zum Betriebskonzept
  • Skizze des Fahrzeuginnenraumes
  • Hausordnung
  • Hygienekonzept
  • Mustervertrag / Vereinbarung mit den Prostituierten
  • Bei Aufstellung: Anzeige zur Aufstellung des Prostitutionsfahrzeuges

Bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsveranstaltung zusätzlich:

  • Veranstaltungskonzept
  • Mustervertrag / Vereinbarung mit den Prostituierten
  • Bei Durchführung: Anzeige zur Durchführung der Prostitutionsveranstaltung

Verwaltungsgebühren

Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig.

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis.

Über die festgesetzte Gebühr erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages einen vorläufigen Gebührenbescheid. Für das Erlaubnisverfahren wird eine Gebühr zwischen 500 Euro und 3500 Euro erhoben.

Für die notwendige Überprüfung der Zuverlässigkeit wird pro Person eine Gebühr in Höhe von 350 Euro erhoben.

Für die Prüfung der Stellvertretererlaubnis werden Gebühren in Höhe von 350 Euro bis 1500 Euro erhoben.

Wichtige Ansprechpartner und Zuständigkeiten

Bauaktenarchiv und Bauaufsicht
Deutschlandhaus
Lindenallee 10
45127 Essen

Baulasten@amt61.essen.de (Bauakten)

bauaufsicht@amt61.essen.de (Bauordnung)

Gewerbemeldestelle
Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen
17. Obergeschoss

gewerbemeldestelle@essen.de

Einwohneramt
Gildehof
Hollestr. 3
45127 Essen
Erdgeschoss

buergeramt@einwohneramt.essen.de

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