Verkehrsunfallanzeigen

Bei einem Verkehrsunfall wird in der Regel von der Polizei eine entsprechende Verkehrsunfallanzeige gefertigt.
Diese wird der Bußgeldstelle übersandt, mit der Bitte zu überprüfen, ob einer oder mehrere der Unfallbeteiligten gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen und somit ordnungswidrig gehandelt haben.

Die Schuldfrage im Sinne eines Haftungsanspruchs wird hierbei von der Bußgeldstelle nicht geklärt.
Die Schadensregulierung ist unter den Unfallbeteiligten bzw. den Versicherungen oder ihren Rechtsanwälten zu klären.

Rechtsanwälte können die Verkehrsunfallanzeige, also die bei der Bußgeldstelle geführte Akte ausleihen.
Die Unfallbeteiligten haben ebenfalls ein Akteneinsichtsrecht, allerdings nur in den Büroräumen.

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