Anhörungsbogen

Bei nicht mehr geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Geldbußen ab 60,- EURO gemäß der Auflistung des derzeit gültigen Bußgeldkataloges leitet das Ordnungsamt als zuständige Verfolgungsbehörde ein Ermittlungsverfahren ein. Aufgabe des Ermittlungsverfahrens ist es, bei gegebenen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit aufzuklären, ob die oder der Betroffene den Bußgeldtatbestand rechtswidrig und vorwerfbar erfüllt hat. Üblich ist es,  Betroffene im Rahmen dieses Verfahrens zunächst anzuhören. Erscheint eine Ahndung des Verstoßes nach Abschluss der Ermittlungen geboten, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.

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