Fahreranfrage

Eine Fahreranfrage wird regelmäßig versandt, wenn eine Firmenzulassung vorliegt oder aber die eingetragene Person offensichtlich nicht als Fahrzeugführerin bzw. Fahrzeugführer in Betracht kommt. Mit der Anfrage wird gebeten, die für die Ordnungswidrigkeit verantwortliche Person zu ermitteln und dem Ordnungsamt mitzuteilen. Dadurch können sonst möglicherweise notwendige Ermittlungen an der Arbeitsstelle oder im sozialen Umfeld der registrierten Person vermieden werden.

Besonderer Hinweis:

Sofern es sich um einen Halt- oder Parkverstoß handelt, können der Halterin oder dem Halter eines Kraftfahrzeuges oder einem Beauftragten per Kostenbescheid die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn die verantwortliche Person nicht ermittelt werden kann oder deren Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde (

§ 25a Straßenverkehrsgesetz). Außerdem kann die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, wenn nicht festzustellen ist, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat (§ 31a Straßenverkehrszulassungsordnung).

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