Mobilfunkvereinbarung

Im Juli 2001 hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag mit den UMTS-Lizenznehmern eine freiwillige "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes" abgeschlossen.

Neben dieser freiwilligen Vereinbarung haben die Mobilfunkbetreiber am 6. Dezember 2001 der Bundesregierung gegenüber eine "freiwillige Selbstverpflichtung" abgegeben. Darin sind Maßnahmen der Mobilfunkbetreiber zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt-, und Gesundheitsschutz, Information und Vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze enthalten.

Mit dieser Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber wird den Kommunen ein weitgehendes Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadtgebiet eingeräumt. So haben sich die Betreiber verpflichtet, die Kommunen über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und alle in Frage kommenden Standorte zu benennen. Die Kommunen haben wiederum das Recht, alternative Standorte vorzuschlagen. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Vorschläge zu prüfen und -sofern sie technisch und unter zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen möglich sind- vorrangig zu berücksichtigen.

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