Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Was soll mit ihr erreicht werden?

Der Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Trinkwasserressource ist ein wichtiges Thema der europäischen Umweltpolitik. Mit der so genannten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben sich alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, dem natürlichen Zustand der Oberflächengewässer möglichst nahe zu kommen. Alle Oberflächengewässer sollen einen guten ökologischen Zustand und einen guten chemischen Zustand erreichen. Für die Grundwasserkörper wurde als Ziel ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand festgelegt. Zur Einhaltung der Vorgaben werden nun europaweit Wasserbewirtschaftungspläne aufgestellt - so auch in NRW.

Alle sechs Jahre muss nach der Wasserrahmenrichtlinie der Zustand der Gewässer und Grundwasserkörper überprüft werden. Da nicht alle Wasserkörper in Nordrhein-Westfalen diese Anforderungen erfüllen sind Maßnahmen notwendig, mit denen der Zustand in den kommenden Jahren verbessert werden soll.

Wie erfolgt die Umsetzung?

Im Vorfeld der Erstellung des Bewirtschaftungsplans haben alle Bezirksregierungen dazu eine Vielzahl an runden Tischen durchgeführt, bei denen die Grundzüge des Maßnahmenprogramms festgelegt wurden. Die Ergebnisse des umfangreichen Untersuchungs- und Planungsprozesses wurden in einem Bewirtschaftungsplan und dem dazu gehörigen Maßnahmenprogramm zusammengestellt. Diese Dokumente werden von sogenannten Planungseinheitensteckbriefen ergänzt, die detailliert über den Zustand einzelner Gewässer, die zu erreichenden Ziele und die dafür notwendigen Maßnahmen Auskunft geben.

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