Planfeststellung für den Neubau der A 52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord (B 224) und dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck

Die Stadt Essen legt die Planänderungen zum Neubau der A 52 ab Montag, 28. Oktober, öffentlich aus

23.10.2019

Hohes Verkehrsaufkommen und zahlreiche Ampeln führen auf der B 224 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und dem Bottroper Stadtgebiet immer wieder zu Staus und damit zu erheblichen Beeinträchtigungen des Straßenumfeldes. Ein geplanter Autobahn-Neubau auf der Trasse der B 224 soll hier Abhilfe schaffen und den Verkehr kreuzungsfrei besser fließen lassen. Für das Bauvorhaben wird auf Veranlassung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz durchgeführt. Der bereits im Januar und Februar 2009 sowie im Mai und Juni 2011 ausgelegte Plan wurde erneut geändert. Die Planfeststellungsunterlagen liegen von Montag, 28. Oktober, bis Mittwoch, 27. November, im Amt für Stadtplanung und Bauordnung aus.

Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf eine Fortschreibung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, der lärmtechnischen Untersuchung, der landschaftspflegerischen Begleitplanung, des Ergebnisses der Schadstoffuntersuchungen, der Ergebnisse der wassertechnischen Untersuchungen, der Änderung von Zufahrten auf Bottroper Stadtgebiet und der Radwegebreiten.

Bürgerinnen und Bürger können die geänderten Planfeststellungsunterlagen im Deutschlandhaus, Lindenallee 10, in der 5. Etage, Raum 501, einsehen. Der Ausstellungsraum ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Ab dem Beginn der öffentlichen Auslegung finden Interessierte Informationen zu den Planänderungen auch online auf www.essen.de/stadtplanung.

Einwendungen gegen die Planänderungen kann jeder bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 11. Dezember erheben – bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster als zuständige Anhörungsbehörde oder bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Deutschlandhaus, Lindenallee 10, 45127 Essen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.

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