Bebauungsplan "Moosstraße/ Laarmannstraße"

Ab Montag, 2. Dezember, informiert die Verwaltung die Öffentlichkeit über die Planung.

25.11.2019

Die Verwaltung beabsichtigt für den Bereich Moosstraße/ Laarmannstraße im Stadtteil Bedingrade einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser sieht die Bebauung einer Fläche vor, die im Süden durch die Laarmannstraße und im Norden durch die Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Moosstraße und Waldflächen begrenzt wird. Im Osten grenzt das zu bebauende Grundstück an den privaten, parkähnlich gestalteten Garten des neuen Mutterhauses der Franziskusschwestern und das Seniorenstift St. Franziskus an. Darüber hinaus trifft es im Westen auf die östlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Bergheimer Straße.

Es liegen zwei Planungsvarianten vor, die beide insgesamt etwa 100 neu zu entstehende Mietwohnungen und eine Kita vorsehen. Es ist vorgesehen, dass etwa 20 Prozent der Mietwohnungen öffentlich gefördert werden sollen. Der nördliche Teil der Fläche soll über eine private Erschließungsstraße ausgehend von der Moosstraße erschlossen werden. Hier sind vier Mehrfamilienhäuser mit etwa 45 Wohnungen einschließlich der notwendigen Kfz-Abstellplätze geplant. Den Übergang zum südlichen Teil stellt ein öffentlicher Spielplatz mit einer Gesamtgröße von rund 1.400 Quadratmetern dar. Der südliche Teil wird in zwei Varianten durch eine öffentliche Verkehrsfläche von der Laarmannstraße aus erschlossen. Hier soll neben weiteren Mietmehrfamilienhäusern auch das neue Mutterhaus der Franziskusschwestern planungsrechtlich gesichert sowie die Kita realisiert werden. Die straßenbegleitende Bebauung im Bereich der Laarmannstraße kann hier weitergeführt werden.

Der Bebauungsplan wird als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich von Montag, 2. Dezember, bis Freitag, 13. Dezember, beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen, Deutschlandhaus, Lindenallee 10, Zimmer 501, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Innerhalb dieser Frist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und Stellungnahmen zur Planung abgeben. Das Amt ist während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8–16 Uhr, mittwochs von 8–15:30 Uhr und freitags von 8–15 Uhr geöffnet.

Zusätzlich sind die Planunterlagen im Bürgeramt Borbeck ausgestellt. Die Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8–15 Uhr, mittwochs von 7–13 Uhr, donnerstags von 8–18 Uhr und freitags von 8– 13 Uhr. Am Dienstag, 3. Dezember, von 9–12 Uhr, und am Donnerstag, 12. Dezember, von 14–17 Uhr, wird die Planung zudem vor Ort erläutert. Die öffentliche Diskussion findet am Donnerstag, 5. Dezember, ab 19 Uhr, in der Aula des Mädchengymnasiums Essen Borbeck, Fürstäbtissinstr. 52-54, 45355 Essen, statt.

Wer sich im Internet über die Planung informieren möchte, findet ab Beginn der Ausstellung umfassende Informationen auf www.essen.de/Stadtplanung. Dort können ebenfalls Stellungnahmen abgegeben werde. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich am Planungsprozess zu beteiligen.

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