Aktualisierte Coronaschutzverordnung: Ab sofort wieder Datenerfassung in den Essener Bädern nötig

13.08.2020

Aufgrund der seit heute (12.8.) gültigen, aktualisierten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Badbetreiber*innen wieder Kundenkontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung –unter Einholung des Einverständnisses der Badegäste – erheben.

Wie in den ersten Wochen der Freibadsaison sind ab sofort die zum Eintritt erforderlichen Formulare zur Datenerfassung wieder auf der Homepage unter www.essen.de/baeder zu finden. Die Badegäste haben so die Möglichkeit, sich zu Hause in Ruhe die Datenschutzerklärung durchzulesen und dann das bereits ausgefüllte Formular beim Einlass in das jeweilige Bad abzugeben.

Die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) appellieren an die Besucher*innen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, um längere Wartezeiten zu unterbinden. Nichtsdestotrotz bitten die SBE aber auch um Geduld und Verständnis, wenn es zu längeren Wartezeiten kommt. Es gelten weiterhin die bisherigen Einlass- und Hygienevorgaben sowie die gültigen Abstandsregeln.

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