Kommunal-, RVR- und Integrationsratswahl am 13. September – Briefwahlunterlagen online beantragen und Direktwahl im Rathaus

18.08.2020

Im Vorfeld der Wahlen am Sonntag, 13. September, fasst das Wahlamt der Stadt Essen wichtige Details zu Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigungen zusammen. Das Amt macht außerdem auf den geänderten Ort für die persönliche Abgabe von Briefwahlunterlagen aufmerksam.

Briefwahl

Ab sofort können Briefwahlunterlagen unter www.essen.de/briefwahl per Online-Formular oder per Formular zum Ausdrucken beantragt werden. Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ebenfalls ein Briefwahlantrag aufgedruckt.

Briefwahlunterlagen werden auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesandt. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Per Post gestellte Briefwahlanträge müssen rechtzeitig an das Wahlamt geschickt werden. Sie sollten möglichst bis zum 9. September im Wahlamt Essen (Stadt Essen, Wahlamt, 45111 Essen) eingegangen sein, damit der Rückversand des Wahlbriefes noch rechtzeitig erfolgen kann.

Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat und diese verliert, bekommt sie nicht ersetzt und kann nicht an der Wahl teilnehmen. Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, kann dies bis Samstag, 12. September, 12 Uhr, beim Wahlamt zur Niederschrift erklären; eine Neuausstellung von Briefwahlunterlagen ist dann möglich.

Wahlschein nicht vergessen!

Der Wahlschein ist neben dem Stimmzettel der wichtigste Bestandteil der Briefwahlunterlagen. Wer per Brief wählen möchte, muss den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben – er versichert so an Eides statt, dass er geheim gewählt hat.

Wichtig: Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auswertung zurückgewiesen. Mit den Briefwahlunterlagen wird ein Merkblatt übersandt, das noch einmal alles Wesentliche für die Briefwahl zusammenfasst.

Rücksendung von Wahlbriefen

Wahlbriefe müssen so rechtzeitig versandt werden, dass sie am Wahltag bis 16 Uhr eingehen. Praktisch heißt das: Der Wahlbrief muss am Samstag vor der Wahl, also am 12. September, in der Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 16 Uhr vom Wahlberechtigten selbst in den Hausbriefkasten des Rathauses (45127 Essen, Porscheplatz 1) oder des Wahlamtes (45127 Essen, Kopstadtplatz 10) eingeworfen werden.

Briefwähler*innen sollten deshalb auf die Leerungszeiten der Postbriefkästen achten. Wichtig sind außerdem die Postlaufzeiten, insbesondere, wenn man die Briefwahl aus dem Ausland wahrnehmen möchte. Generell gilt: Wer per Brief wählt, trägt die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes, damit dieser noch gewertet werden kann.

Direktwahl im Rathaus Essen

Alternativ können Wähler*innen vom 24. August bis zum 11. September im Rathaus Essen am Porscheplatz, Erdgeschoss, Raum 0.37, von montags bis freitags von 8:30 bis 16 Uhr persönlich die Briefwahl vornehmen. Benötigt wird dafür der Personalausweis oder Reisepass und auch die Wahlbenachrichtigungskarte.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir die Wähler*innen, die sogenannten "AHA-Regeln" einzuhalten: Also mit Alltagsmaske erscheinen, die Niesetikette einhalten und auf den nötigen Abstand von 1,5 Metern achten. Außerdem sollte jede*r einen eigenen Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitbringen. Ferner ist zu beachten, dass es aufgrund der Abstandsregeln und des begrenzten Zugangs zum Wahlraum in Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen kann.

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