Beantragung von Briefwahlunterlagen

Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins

Der schnellste Weg

Beantragung per QR-Code
Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code aufgedruckt. Einfach QR-Code scannen, Geburtsdatum eingeben, und schon ist der Briefwahlantrag gestellt.

Beantragung online
Briefwahlunterlagen können auch unter www.essen.de/briefwahl-online online beantragt werden.

Briefwahlanträge können jederzeit formlos gestellt werden. Hierzu sind Name, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen, erforderlich. Bei gemeinsamen Anträgen von Ehegatten oder Familien werden persönliche Angaben und die Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht (pdf, 8 kB) ReadSpeaker.

Beachten Sie, dass nur Essener*innen in Essen ihren Antrag auf Briefwahl stellen können. Und nur bei richtiger Angabe der Anschrift kann der Antrag Sie im Ausland erreichen, falls Sie das wünschen. Deshalb kontrollieren Sie das vor dem Absenden bitte noch einmal.

Briefwahlunterlagen werden auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesandt.

Der Briefwahlantrag sollte spätestens am Mittwoch, 5. Juni 2024 im Wahlamt (Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen) eingegangen sein. Nur dann ist aufgrund der Postlaufzeiten ein rechtzeitiger Eingang Ihres Wahlbriefes garantiert.

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