Land NRW stellt Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe bereit

22.07.2021

Heute (22.07.) wurde in einer Sondersitzung des Landeskabinetts eine Soforthilfe für die von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli betroffenen Bürger*innen, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen beschlossen. Das Land NRW stellt zunächst 200 Millionen Euro bereit.

Mit den Soforthilfen werden Bürger*innen unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Ziel ist es, dass noch in dieser Woche die Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Woche die Soforthilfen ausgezahlt werden können.

Ein Antrag auf Gewährung der Leistung kann ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Stadt Essen gestellt werden, die auch die Auszahlung vornimmt. Barauszahlungen sind nicht möglich.

Bürger*innen der Stadt Essen können den entsprechenden Antrag per E-Mail an hochwasser@essen.de stellen.

Neben vielen Bürger*innen hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende, Landwirte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.

Betroffene Gewerbebetriebe können den entsprechenden Antrag ebenfalls per E-Mail an gewerbemeldestelle@essen.de stellen.

Voraussetzung für die Zahlung der Soforthilfe ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch das Tief „Bernd“ betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird.

Die Stadt Essen selbst kann ebenfalls eine Soforthilfe beim Land beantragen, um Schäden an der kommunalen Infrastruktur zu beseitigen. Diese wird – abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit – als Pauschalbetrag ausgezahlt.

Mehr Informationen zu den Hilfsmaßnahmen des Landes NRW gibt es online unter www.land.nrw/soforthilfe oder telefonisch beim Bürgertelefon Fluthilfe der Landesregierung unter 0211 4684-4994.

Mehr Infos zu Hilfsangeboten, Spendenmöglichkeiten und Auswirkungen des Hochwassers unter www.essen.de/hochwasser.

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