Pflichtumtausch von Führerscheinen – Zusatztermine für Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964

17.11.2022

In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue befristete Kartenführerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch aller Führerscheine soll bis zum 19. Januar 2033 schrittweise erfolgen.

Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 an der Reihe und haben noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit, ihre "alten" unbefristete grauen und rosafarbigen Papierführerscheine umzutauschen.

Um den betroffenen Bürger*innen, die ihren Führerschein bisher noch nicht umgetauscht haben, die Möglichkeit zu geben, noch fristgerecht bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Essen einen Termin wahrnehmen zu können, werden an den Samstagen 26. November, 3. und 10. Dezember zwischen 9 und 13 Uhr für diese Bürger*innen zusätzlich Termine angeboten. Diese können online auf www.essen.de/meintermin reserviert werden.

Dieses zusätzliche Serviceangebot der Fahrerlaubnisbehörde bezieht sich nur auf Termine, die Bürger*innen im Rahmen des Pflichtumtausches wahrnehmen müssen. Die Verwaltung bittet die Bürger*innen nur Termine zu vereinbaren, wenn sie den entsprechenden Geburtsjahrgängen angehören.

Vorzulegende Unterlagen für den Führerscheinumtausch sind neben dem Führerschein, ein amtliches Ausweisdokument und ein biometrisches Passbild. Gesundheitliche Untersuchungen oder Sonstiges sind nicht erforderlich. Es werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,60 Euro für den Umtausch erhoben.

Für alle anderen Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde stehen Bürger*innen Termine zu den üblichen Öffnungszeiten ebenfalls auf www.essen.de/meintermin zur Verfügung.

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