Neue Mietobergrenzen für Sozialleistungsberechtige ab 1. Mai 2025

22.04.2025

Die Stadt Essen hat die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des JobCenter Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen ab dem 1. Mai 2025 neu festgelegt. Die Neubewertung der angemessenen Unterkunftskosten ist erforderlich, da nach dem am 2. April 2025 vom Deutschen Mieterbund NRW e.V. veröffentlichten Betriebskostenspiegel für Nordrhein-Westfalen (NRW), die Aufwendungen der sogenannten "kalten Betriebskosten" von 2,07 Euro auf 2,16 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gestiegen sind.

Die Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten) für Leistungsberechtigte des JobCenter Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen betragen demnach für

nicht barrierearmen Wohnraum:

  • eine Person
    ab 1. Mai 2025: 476 Euro
  • zwei Personen
    ab 1. Mai 2025: 619 Euro
  • drei Personen
    ab 1. Mai 2025: 762 Euro
  • vier Personen
    ab 1. Mai 2025: 904,50 Euro
  • fünf Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.047,50 Euro
  • sechs Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.142,50 Euro
  • sieben Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.238 Euro
  • acht Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.333 Euro
  • neun Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.428 Euro
  • zehn Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.523,50 Euro

barrierearmen Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen:

  • eine Person
    ab 1. Mai 2025: 555 Euro
  • zwei Personen
    ab 1. Mai 2025: 721,50 Euro
  • drei Personen
    ab 1. Mai 2025: 888 Euro
  • vier Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.054,50 Euro
  • fünf Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.221 Euro
  • sechs Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.332 Euro
  • sieben Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.443 Euro
  • acht Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.554 Euro
  • neun Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.665 Euro
  • zehn Personen
    ab 1. Mai 2025: 1.776 Euro

Der angemessene Unterkunftskostenbedarf erhöht sich für jede weitere Person um 95,50 Euro bzw. bei barrierearmen Wohnraum um 111 Euro.

Innerhalb der Mietobergrenzen können leistungsberechtigte Bürger*innen ihren individuellen Wohnbedarf nach Größe der Wohnung, Wohnlage und Ausstattung eigenverantwortlich festlegen. Die gegebenenfalls notwendig werdende Anpassung der Leistungen erfolgt von Amtswegen zum 1. Mai 2025.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.essen.de.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2025 Stadt Essen