Im gesamten Essener Stadtgebiet sind elf Naturschutzgebiete verteilt, davon liegen vier unmittelbar an der Ruhr. Ein neuer Informationsflyer für Bootswandernde, der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Essen fasst die geltenden Regeln für Bootswandernde zusammen. Dies nimmt die Behörde zum Anlass, nochmals allgemein an die Einhaltung der Vorschriften zu erinnern.
Das größte Essener Naturschutzgebiet, die Heisinger Ruhraue, die sich entlang der Ruhr von der Konrad-Adenauer-Brücke bis zur Kampmannbrücke erstreckt, ist gleichzeitig ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und gehört damit zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Das Gebiet verfügt über zahlreiche Stillgewässer, einen Ruhr-Altarm sowie geschützte Auwälder und Glatthaferwiesen, die gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu den Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse gehören. Daher sollen sie besonders geschützt, erhalten und wiederhergestellt werden.
Durch das Gebiet führt beidseits der Ruhr je ein Fuß- und Radweg, auf dem die Besucher*innen die Natur erfahren können und der rechts der Ruhr Teil des Ruhrtalradweges ist. Entlang der Wege stehen an vielen Stellen Bänke zum Verweilen und Ausruhen. Die Ruhr im Gebiet darf unter Beachtung der Ruhrschifffahrtsverordnung und sonstiger Vorschriften mit Booten befahren werden.
Aufgrund der Lage im Ballungsraum Ruhrgebiet herrscht in der Heisinger Ruhraue insbesondere bei schönem Wetter und am Wochenende reger Betrieb, sowohl an Land als auch auf dem Wasser. An den Zugängen zum Gebiet weisen Schilder und Infokästen auf die bestehenden Regeln hin.
Dennoch werden in den Essenern Naturschutzgebieten immer wieder die Regeln zum Schutz der Natur missachtet. Es werden Flächen jenseits der Wege betreten, Hunde unangeleint laufen gelassen, Feuer gemacht und Müll zurückgelassen. All dies schädigt die Natur in erheblichem Maße, beschädigt die geschützten Lebensräume und sorgt für Störungen der Tierwelt, die dazu führen, dass sich empfindliche Arten aus dem Gebiet zurückziehen und ihren Lebensraum verlieren.
Die Untere Naturschutzbehörde appelliert an alle Besucher*innen der Naturschutzgebiete, die geltenden Regeln zu beachten, um die Schönheit der Natur zu erhalten.
"Für alle elf Essener Naturschutzgebiete gelten Regeln, die den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt dort sicherstellen sollen. Dazu gehören unter anderem die Verbote Feuer zu machen und zu grillen. Auch Flächen außerhalb der Wege zu betreten, Tiere mutwillig zu beunruhigen, Pflanzen zu beschädigen oder Hunde frei laufen zu lassen, ist untersagt", unterstreicht Sonja Eisenmann, Fachbereichsleiterin des städtischen Umweltamtes.
Für Personen, die die Ruhr mit dem Boot befahren, gelten außerdem vielerorts Anlegeverbote sowie das Verbot, Altarme der Ruhr zu befahren. Die Kiesbänke an den Ufern können wichtige Bruthabitate sein, weshalb das Anlegen mit Booten und das Betreten vom Ufer aus verboten ist. Ordnungswidrigkeiten im Naturschutzbereich können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Einhaltung der Regeln wird durch Mitarbeitende der Unteren Naturschutzbehörde und des Ordnungsamts der Stadt Essen kontrolliert.
Die geltenden Regeln in den geschützten Landschaftsbestandteilen und den Natur- und Landschaftsschutzgebieten werden alle im Landschaftsplan der Stadt Essen aufgeführt. Zu finden ist dieser auf www.essen.de auf den Informationsseiten zum Landschafts- und Naturschutz. Dort finden Interessierte außerdem weitere Informationen zu den Essener Naturschutzgebieten sowie den neuen Flyer für Bootswandernde zum Herunterladen.
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