Lachgasverbot: Ordnungsamt kontrolliert verstärkt Trinkhallen und Kioske

13.08.2025

Ab dieser Woche führt das Ordnungsamt der Stadt Essen gezielte Kontrollen in Trinkhallen und Kiosken durch. Hintergrund ist das am 2. Juli 2025 beschlossene Verkaufsverbot für Lachgas (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige im gesamten Essener Stadtgebiet. Besonders im Fokus stehen Verkaufsstellen in jugendnahen und stark frequentierten Bereichen.

"Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige ist aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes in Essen untersagt und erfordert konsequente behördliche Kontrollen, um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen", erklärt Christian Kromberg, Geschäftsbereichsvorstand für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Essen. Er wird selbst in den kommenden Wochen eine Kontrolle begleiten.

Aufklärung und rechtliche Hinweise für Betreiber*innen

Neben der Überprüfung der Einhaltung der neuen Verordnung informieren die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes die Betreiber*innen persönlich über die geltende Rechtslage. Begleitend wird Informationsmaterial verteilt, das über die gesundheitlichen Risiken und rechtlichen Konsequenzen des Lachgasverkaufs aufklärt. Mit den Kontrollen verfolgt die Stadt Essen sowohl einen präventiven als auch einen ordnungspolitischen Ansatz. Die Maßnahme soll zum Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen und gleichzeitig sicherstellen, dass das Verkaufsverbot konsequent umgesetzt wird.

Steigender Lachgaskonsum unter Jugendlichen

In den vergangenen Monaten hat die Stadt Essen einen deutlichen Anstieg des Lachgaskonsums bei Jugendlichen festgestellt. Besonders in Bereichen wie dem Stadtgarten, dem Stadtkern und in Rüttenscheid wurden vermehrt leere Lachgaskartuschen im öffentlichen Raum gefunden. In einzelnen Fällen kam es zu schweren gesundheitlichen Folgen wie Lähmungserscheinungen.

Rechtslage und mögliche Sanktionen

Die vom Rat der Stadt Essen am 2. Juli 2025 beschlossene ordnungsbehördliche Verordnung untersagt im gesamten Stadtgebiet den Verkauf, die Abgabe und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige – auch durch Privatpersonen. Das Verbot ist zunächst bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Verstöße, ob vorsätzlich oder fahrlässig, können mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.essen.de/lachgasverbot.

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