Im Zusammenhang mit der Erhebung von Daten zum Landeshundegesetz werden bei Ihnen personenbe-zogene Daten erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehen-den Datenschutzhinweise:
Im Zusammenhang mit der Erhebung von Daten zum Landeshundegesetz werden bei Ihnen personenbe-zogene Daten erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehen-den Datenschutzhinweise:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Name | Stadt Essen, Der Oberbürgermeister |
Anschrift | Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen |
E-Mail-Adresse | info@essen.de |
Verwantworliche Organisationseinheit | Ordnungsamt |
Anschrift | Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen |
Telefon | +49 201 88-32001 |
E-Mail-Adresse | ordnungsamt@essen.de |
2. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen
Stabsstelle | Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz |
Anschrift | Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen |
Telefon | +49 201 88-11006 |
E-Mail-Adresse | datenschutz@essen.de |
Internet-Adresse | www.essen.de/datenschutzbeauftragte |
3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
a) Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um Anzeigen großer Hunde sowie Anträge bei ge-fährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen bearbeiten zu können.
Pflichtangaben:
1) Antragsteller: Name, Adressdaten, telefonische Kontaktdaten, Geburtsdatum/-ort, Führungszeug-nis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz, Sachkundebescheinigung
2) Hund: Chipnr., Haftpflichtversicherung
Die Pflichtangaben sind für eine ordnungsgemäße Anmeldung von anzeigepflichtigen großen Hunden bei der örtlichen Ordnungsbehörde der Stadt Essen erforderlich.
b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs.1 lit. c, bzw. lit. e, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit §§ 4, 8, 11 Landeshundegesetz NRW.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Zur Abwicklung von Zahlungen erhält die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen Ihre Daten. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche der Stadt Essen (z.B. Rechtsamt) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt ggf. an Behörden (insbesondere an das Landes-amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Polizei, Staatsanwaltschaft, Zollamt, andere Kommunen, im Rahmen von OWi-Klageverfahren an Gerichte).
Die Fachanwendung wird beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet.
Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen, E-Mailadresse: info@esh.essen.de
Das Essener Systemhaus empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als Auftragsverarbeiter.
Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung nur solange gespeichert, wie es für die Erfül-lung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Eine Löschung der Daten erfolgt umgehend, spätestens 1 Monat nach Abmeldung des Hundes.
Für die Stadt Essen besteht nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW die Verpflichtung, Unterla-gen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) anzubieten. Ausgenommen sind die Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amts-geheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.
5. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die ge-setzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgeset-zes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.
6. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung
Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Die Pflicht ergibt sich aus §§ 4, 8 und 11 Landeshundegesetz NRW.
7. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an das Ordnungsamt oder an die behördli-chen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. (Stand: 08/2022)