Datenschutzerklärung Daten Landeshundegesetz

Datenschutzerklärung

gemäß Artikel 13 DS-GVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten durch das Ordnungsamt der Stadt Essen

Im Zusammenhang mit der Erhebung von Daten zum Landeshundegesetz werden bei Ihnen personenbe-zogene Daten erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehen-den Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

NameStadt Essen, Der Oberbürgermeister
AnschriftRathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
E-Mail-Adresseinfo@essen.de
Verwantworliche OrganisationseinheitOrdnungsamt
AnschriftRathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon+49 201 88-32001
E-Mail-Adresseordnungsamt@essen.de

2. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen

StabsstelleStadt Essen - Stabsstelle Datenschutz
AnschriftRathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon+49 201 88-11006
E-Mail-Adressedatenschutz@essen.de
Internet-Adresse
www.essen.de/datenschutzbeauftragte

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

a) Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um Anzeigen großer Hunde sowie Anträge bei ge-fährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen bearbeiten zu können.

Pflichtangaben:

1) Antragsteller: Name, Adressdaten, telefonische Kontaktdaten, Geburtsdatum/-ort, Führungszeug-nis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz, Sachkundebescheinigung

2) Hund: Chipnr., Haftpflichtversicherung

Die Pflichtangaben sind für eine ordnungsgemäße Anmeldung von anzeigepflichtigen großen Hunden bei der örtlichen Ordnungsbehörde der Stadt Essen erforderlich.

b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs.1 lit. c, bzw. lit. e, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit §§ 4, 8, 11 Landeshundegesetz NRW.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Zur Abwicklung von Zahlungen erhält die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen Ihre Daten. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche der Stadt Essen (z.B. Rechtsamt) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt ggf. an Behörden (insbesondere an das Landes-amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Polizei, Staatsanwaltschaft, Zollamt, andere Kommunen, im Rahmen von OWi-Klageverfahren an Gerichte).

Die Fachanwendung wird beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet.

Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen, E-Mailadresse: info@esh.essen.de

Das Essener Systemhaus empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als Auftragsverarbeiter.

Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung nur solange gespeichert, wie es für die Erfül-lung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Eine Löschung der Daten erfolgt umgehend, spätestens 1 Monat nach Abmeldung des Hundes.

Für die Stadt Essen besteht nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW die Verpflichtung, Unterla-gen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) anzubieten. Ausgenommen sind die Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amts-geheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.

5. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Be-richtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verar-beitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die ge-setzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgeset-zes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.

6. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Die Pflicht ergibt sich aus §§ 4, 8 und 11 Landeshundegesetz NRW.

7. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an das Ordnungsamt oder an die behördli-chen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. (Stand: 08/2022)

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