Einführung der digitalen Hundesteuermarke
Zum 1. Januar 2026 führt die Stadt Essen die digitale Hundesteuermarke ein. Sie ersetzt die bisherige Metallmarke und dient künftig als moderner Nachweis der Hundesteuerpflicht. Mit der neuen Marke wird das Verfahren digitaler, bürgerfreundlicher und nachhaltiger.
Was ist die digitale Hundesteuermarke?
Die digitale Hundesteuermarke bestätigt, dass Ihr Hund ordnungsgemäß bei der Stadt Essen zur Hundesteuer angemeldet ist.
Sie wird als Wallet-Karte bereitgestellt (z. B. Apple Wallet, Google Wallet) und kann dort gespeichert und bei Kontrollen vorgezeigt werden.
Wie funktioniert das?
- Nach der Anmeldung/Festsetzung erhalten Sie mit dem Steuerbescheid einen persönlichen QR-Code.
- Über diesen QR-Code laden Sie die digitale Marke als Wallet-Karte auf Ihr Smartphone.
- Bei Kontrollen zeigen Sie die Marke in Ihrer Wallet-App vor.
- Ohne Smartphone: Alternativ können Sie auch ein Foto Ihres Steuerbescheids mit QR-Code mitführen. Oder Sie schneiden den Abschnitt mit dem QR-Code aus dem Steuerbescheid aus und tragen diesen bei sich.
Ihre Vorteile
- Keine Metallmarken mehr – umweltfreundlich und ressourcenschonend
- Kein Verlust/Ersatz von Marken
- Sofortige Verfügbarkeit nach Steuerfestsetzung
- Kompatibel mit gängigen Smartphone-Wallets
- Sichere, verschlüsselte Technik
Nachweis der Steuerpflicht
Die digitale Hundesteuermarke gilt als offizieller Nachweis der Hundesteuerpflicht.
Eine Befestigung am Hundehalsband ist nicht mehr erforderlich.
Datenschutz
Die Stadt Essen legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Die digitale Hundesteuermarke wird ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Hundesteuerpflicht ausgegeben.
Welche Daten enthält die digitale Hundesteuermarke?
| Kategorie | Beschreibung | Sichtbarkeit |
| Name des Hundehalters | Identifikation des steuerpflichtigen Halters | Vorderseite |
| Anschrift des Hundehalters | Kontrolle Halteridentität | Rückseite (Kartendetails) |
| Anzahl der angemeldeten Hunde | Erfassung des Steuergegenstands | Vorderseite |
| Name, Rasse, Geschlecht des Hundes | Zuordnung von Hund und Halter bei Kontrolle | Rückseite (Kartendetails) |
| QR-Code | Technisches Kontrollmerkmal, Echtzeitprüfung der Steuerpflicht | Vorderseite |
Diese Angaben sind erforderlich, um den gesetzlichen Nachweis der Hundesteuerpflicht sicher und eindeutig führen zu können. Die Daten werden verschlüsselt verarbeitet und ausschließlich zu diesem Zweck verwendet. Eine Einsicht in die Kartendetails (Rückseite) ist nur für berechtigte Kontrollstellen (z. B. Stadtsteueramt/Ordnungsamt) vorgesehen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 DSG NRW (Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben).
Ausführliche Informationen finden Sie in der Datenschutzinformation zur digitalen Hundesteuermarke.