Wahlen

Der Einwohnerantrag

Was ist zu beachten? 

  • Der Rat oder die betroffene Bezirksvertretung muss für diese Angelegenheit zuständig sein.
  • Der Antrag muss schriftlich eingereicht und begründet werden.
  • Bis zu drei Personen müssen genannt sein, die alle Unterzeichner verantwortlich vertreten und Ansprechpartner sind.
  • Innerhalb der letzten zwölf Monate darf kein Antrag gleichen Inhaltes eingereicht worden sein.

    Wer kann einen Einwohnerantrag einreichen?

Geodaten, Straßenverzeichnis, Wahlgebietseinteilung

Herr Plage
Frau Ruckpaul
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)
Test

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