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Der Einwohnerantrag

Was ist zu beachten? 

  • Der Rat oder die betroffene Bezirksvertretung muss für diese Angelegenheit zuständig sein.
  • Der Antrag muss schriftlich eingereicht und begründet werden.
  • Bis zu drei Personen müssen genannt sein, die alle Unterzeichner verantwortlich vertreten und Ansprechpartner sind.
  • Innerhalb der letzten zwölf Monate darf kein Antrag gleichen Inhaltes eingereicht worden sein.

    Wer kann einen Einwohnerantrag einreichen?

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