Durch das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2025 zahlreiche Baumaßnahmen umgesetzt, um das Essener Stadtbild zu verbessern. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für
Diese Maßnahmen werden durch Fördermittel von Bund und Land sowie durch städtische Haushaltsmittel finanziert. Insgesamt werden rund 617 Millionen Euro investiert.
Die Förderprogramme Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) Kapitel 1 und Gute Schule 2020 wurden im Jahr 2024 vollständig umgesetzt. Das Förderprogramm KInvFöG Kapitel 2 wird Ende 2025 abgeschlossen.
| Die Investitionsmittel setzen sich zusammen aus (gerundet): | |
|---|---|
| KInvFöG Kapitel 1 | 64 Millionen Euro |
| KInvFöG Kapitel 2 | 57 Millionen Euro |
| Gute Schule 2020 | 81 Millionen Euro |
| Städtische Haushaltsmittel | 415 Millionen Euro |
| Gesamtvolumen | 617 Millionen Euro |
Die städtische Immobilienwirtschaft informiert jährlich über den Stand der städtischen Hochbau-Maßnahmen. Im Jahr 2024 wurden von Januar bis Dezember insgesamt 71 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 118 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 wurden 94 Maßnahmen im Umfang von rund 53 Millionen Euro abgeschlossen.
Angesichts des steigenden Drucks auf die Haushalte der Kommunen und der Herausforderungen im Schulbau, beim Kita-Ausbau, im offenen Ganztag sowie in der Daseinsfürsorge unter Berücksichtigung klimagerechten und nachhaltigen Bauens bleiben Fördermöglichkeiten auch in Zukunft von großer Bedeutung.
Neben dem Abschluss der Sonderinvestitionsprogramme werden weitere Fördermöglichkeiten immer wichtiger. Fördermittelakquise und -management sind daher ein wichtiger Bestandteil der Baufinanzierung.
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen konnte bereits zahlreiche Förderungen parallel zu den Sonderinvestitionsprogrammen akquirieren.
Der Schwerpunkt dieser Förderung liegt auf dem klimafreundlichen Neubau von Gebäuden und der energetischen Sanierung von Nicht-Wohngebäuden. Auch einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden berücksichtigt. Ein Beispiel hierfür sind Verbesserungen an der Gebäudehülle.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt Zuwendungen für den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zur Verfügung. Im Rahmen dieses Programms wurden der Stadt Essen Fördermittel im Wert von rund 26 Millionen Euro bewilligt.
Diese Zuwendungen fließen hauptsächlich in Baumaßnahmen, um Plätze für die Offene Ganztagsschule (OGS) an Grund- und Förderschulen zu schaffen, zu verbessern oder zu erhalten. Außerdem werden sie in die vielseitige Ausstattung und Aufwertung bestehender OGS-Kapazitäten investiert.
Zudem nimmt die Stadt Essen aktuell am sogenannten Windhundverfahren um Restmittel aus diesem Fördertopf teil. Eine Entscheidung des Fördergebers über eine mögliche Erhöhung der Fördermittel wird etwa im April 2025 erwartet.
Das Land NRW gewährt aus Mitteln der Sportstättenbauförderung Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten in NRW.
Am Helmholtz-Gymnasium (NRW Sportschule) werden der Bau eines Kraft- und Athletiktrainingsraumes und eine Zweifachsporthalle mit etwa 5 Millionen Euro gefördert.
Durch die Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium hat die Stadt Essen Mittel aus dem Belastungsausgleich erhalten. Diese finanziellen Mittel im Wert von 16 Millionen Euro werden für den Bau und die Ausstattung von Schulräumen verwendet.
Zu jeder Maßnahme gibt es Informationen wie den aktuellen Status, die Kosten und das geplante Fertigstellungsdatum, die bei Änderungen sofort aktualisiert werden. In den Einstellungen unter "Inhalt" kann man die Maßnahmen der verschiedenen Förderprogramme auswählen oder die Stadtteile anzeigen lassen.
Zusätzlich zu den geförderten Maßnahmen wird die Stadt Essen rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur investieren.