Empfehlungen des Gesundheitsamts Essen für die Warmwasseraufbereitung

Um Energie und Kosten zu sparen, haben Unternehmen, Organisationen, Verwaltungen, Betriebe oder auch private Haushalte verschiedene Maßnahmen ergriffen: An Handwaschbecken gibt es beispielsweise kein warmes Wasser mehr oder der Wasserdurchlauf wurde reguliert beziehungsweise reduziert. Dies steht allerdings nicht im Einklang mit der bundesweiten Trinkwasserverordnung, dem DVGW-Arbeitsblatt W551 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. und dem bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasser-Installationen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDI 6023).

Um weiterhin Trinkwasser in gleichbleibender Qualität vorzuhalten und das Wachstum von Krankheitserregern zu vermeiden, müssen einige Dinge beachtet werden.

Bei Großanlagen (Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nach der Trinkwasserverordnung sind Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und einer Entnahmestelle) gilt laut DVGW-Arbeitsblatt W551:

  • Mindestens 60 °C warmes Trinkwasser aus dem Trinkwassererwärmer der Hausinstallationsanlage
  • Mindestens 55 °C Wassertemperatur an jeder Entnahmestelle im Objekt
  • Maximal 5 Kelvin Temperaturunterschied zwischen Trinkwasserausgang und Zirkulation
  • In 24 Stunden maximal 8 Stunden Absinken der Warmwassertemperatur zur Energieeinsparung bei hygienisch einwandfreien Verhältnissen von Zirkulationssystemen

Für Durchlauferhitzer, Untertischgeräte und Speicher mit einem Volumen von weniger als 400 Liter gilt nach DVGW mindestens 50°C Austrittstemperatur des warmen Trinkwassers.

Das Gesundheitsamt der Stadt Essen empfiehlt, die Vorgaben der Trinkwasserverordnung vorrangig einzuhalten. Bei Energiesparmaßnahmen sollte wie folgt vorgegangen werden:

Bei Großanlagen:

  • Abschaltung unter Berücksichtigung folgender Punkte:
    1. Warmwasserspeicher entleeren und mit kaltem Trinkwasser auffüllen.
    2. Bestimmungsgemäßen Betrieb (VDI 6023) einhalten: Alle Entnahmestellen (für Warmwasser sowie Kaltwasser) müssen spätestens alle 72 Stunden gespült beziehungsweise genutzt werden, um einer Stagnation vorzubeugen und einen vollständigen Wasseraustausch im Leitungssystem zu erreichen.
    3. Zirkulationspumpe in Betrieb halten.
    4. Durchfluss nicht reduzieren oder einregulieren.
    5. Orientierende Untersuchung nach DVGW W551 bei Wiederinbetriebnahme der Warmwasserbereitung. Prüfbericht dem Gesundheitsamt senden.
  • Regulierung und Reduzierung des Warmwasserdurchlaufs
    Der bestimmungsgemäße Betrieb muss eingehalten werden. Bei einer Reduzierung des Durchflusses oder einer zeitlichen Limitierung der Temperaturen in den Duschen, wird das Warmwassernetz nicht ausreichend genutzt und die Temperaturen können ebenfalls in den kritischen Temperaturbereich fallen, was zur Bildung von Mikroorganismen beitragen kann.
  • Anzeigepflicht nach §13 TrinkwV
    Die Anzeigepflicht für Betreiber nach §13 Trinkwasserverordnung hat bei Außerbetriebnahmen beziehungsweise Stilllegungen zentraler Warmwasseraufbereitungen sowie Veränderungen im Betrieb dieser Anlagen weiterhin Bestand.

Bei Durchlauferhitzern, Untertischgeräten und Speichern mit einem Volumen unter 400 Liter:

Der bestimmungsgemäße Betrieb ist nach VDI 6023 immer einzuhalten: Mindestens alle 72 Stunden muss ein kompletter Austausch des Trinkwassers in allen Leitungsabschnitten eines Gebäudes stattfinden, um eine Verkeimung des Trinkwassers zu verhindern. Somit müssen auch ausgeschaltete Durchlauferhitzer und Untertischgeräte zur Warmwasserbereitung mindestens alle 72 Stunden an den Warm- und Kaltwasserleitungen gespült werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Warmwasserspeicher entleeren und mit kaltem Trinkwasser auffüllen; die Zirkulationspumpe, falls vorhanden, muss in Betrieb bleiben.
  2. Bestimmungsgemäßen Betrieb nach VDI 6023 einhalten: Alle Entnahmestellen (Warm- sowie Kaltwasser) spätestens alle 72 Stunden spülen beziehungsweise nutzen.

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