Energie und Gas: Sparmaßnahmen der Stadt Essen

Stand: 22.02.2023

Eine Projektgruppe für Energiesparpotenziale ist am 19. Juli 2022 auf Initiative des Oberbürgermeisters gestartet. Ziel ist es, den Gas- und Stromverbrauch in der öffentlichen Verwaltung und in städtischen Beteiligungsunternehmen zu reduzieren. Darüber hinaus sollen weitere Energiesparpotenziale im gesamten Konzern identifiziert und umgesetzt werden.

Oberbürgermeister Thomas Kufen zum Energiesparen (20.09.2022)

Stadt Essen setzt Energiesparmaßnahmen um

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Essen hat am 9. August weitere Energiesparmaßnahmen innerhalb der Verwaltung beschlossen, die pro Jahr voraussichtlich 500.000 Euro einsparen. Dabei wurden auch mögliche Eskalationsstufen berücksichtigt, die – je nach Situation auf dem Gas- und Energiemarkt – später aktiviert werden können.

Auch die seit 1. September geltenden Regelungen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) wird in Essen umgesetzt.

Folgende Maßnahmen zum Energiesparen ergreift die Stadt Essen:

  • Reduktion der Raumtemperatur
    • in städtischen Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen:
      • bei Heizbetrieb: 19 Grad (Ausnahme Kitas und Schulen)
      • in Nebenräumen und Fluren: keine Beheizung
      • bei Klimabetrieb: maximal 26 Grad (statt bisher 22 oder 24 Grad)
    • in städtischen Sportstätten: maximal 16 Grad (statt 18 Grad; Sollte die Bundesregierung die Notfallstufe (Stufe 4) ausrufen, würde eine weitere Absenkung um 1°C auf 15° C erfolgen)
    • Lüftung bzw. Temperatur in den Hallenbädern werden reduziert und auf die neuen Beckentemperaturen angepasst.
  • Reduktion der Wassertemperaturen
    • Freibäder: maximal 24 Grad
    • Hallenbäder: maximal 26 Grad
    • Ausnahmen sind Schwimmbecken, in den Baby- oder Seniorenschwimmen sowie Reha-Kurse stattfinden: maximal 30 Grad (statt 33 Grad)
    • Warmbadetage entfallen
  • kein Warmwasser für Handwaschbecken in öffentlichen Gebäuden mehr, mit Ausnahme von Mensen
  • Regulierung und Reduzierung des Wasserdurchlaufs in Sport- und Turnhallen. In der nächsten Stufe entfällt die Warmwasseraufbereitung für Handwaschbecken und Duschen.
  • Belüftung mit weniger Außen- und mehr Umluft in öffentlichen Einrichtungen und Schwimmbädern erfolgt erst in der nächsten Stufe.
  • Eisaufbereitung in Eissporthalle am Westbahnhof erst im September, Nebenspielfeld bleibt außer Betrieb.
  • Beleuchtung
    • Außenbeleuchtung von öffentlichen Gebäuden, Kunstwerken im öffentlichen Raum, Denkmälern sowie an Kulturimmobilien wird auf ein Minimum reduziert bzw. abgeschaltet (abhängig von Verkehrssicherungspflicht).
    • beschleunigte Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie
    • Straßenbeleuchtung und Ampeln sind, insbesondere nachts, bereits auf das mögliche Minimum reduziert.
  • längere Abschaltung der Brunnenanlagen und der Wasserspiele im Grugapark sowie des Wasserfalls im Alpinum: Ende September bis April 2023

Die Einsparungsmaßnahmen bei den städtischen Beteiligungsunternehmen umfassen folgende Punkte:

  • Optimierung der Beleuchtungsanlagen
  • (Eigen-)Stromversorgung durch Photovoltaik
  • Ausschalten elektrischer Verbraucher gerade über Nacht oder längere Abwesenheiten anstelle der Nutzung des Standby-Modus
  • Optimierung von Arbeitsmaterialien
  • Umstellung der Handwaschgelegenheiten auf Kaltbetrieb
  • Optimierung von Raumtemperaturen, z. B. Beheizung von Publikumsräumen in Kultureinrichtungen auf maximal 20 Grad

Darüber hinaus steht die Stadt Essen mit allen relevanten Akteuren in engem Austausch, um alle notwendigen Schritte für eine gesicherte Versorgung der Essener*innen im Winter zu ergreifen. Auch Notfall- und Krisenpläne sind für den Fall einer Gasmangellage vorbereitet.

Bundesverordnungen zur Energieeinsparung auch in Essen umgesetzt

Am 24. August 2022 hat das Bundeskabinett zwei Energieeinsparverordnungen beschlossen. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) gilt seit 1. September 2022. Aufgrund der weiter anhaltenden Notwendigkeit, Gas und Energie einzusparen und damit weiter einer Gasmangellage vorzubeugen, wurde sie über den 28. Februar hinaus bis 15. April 2023 verlängert. Die EnSikuMaV regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte. Diese Vorsorgemaßnahmen sollen unnötigen Energieverbrauch vermeiden, um eine Mangelsituation möglichst zu verhindern oder eine solche abmildern. In Hinblick auf die EnSikuMaV sind in Essen bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt (mehr in der Pressemeldung der Stadt).

Seit 1. Oktober wird die EnSikuMaV durch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ergänzt. Sie soll über zwei Jahre gelten.

Beide Verordnungen bilden neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung die dritte Säule des Energiesicherungspakets.

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit weiteren Informationen zu den Verordnungen

Energiesparen kann jeder!

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