Energie und Gas: Sparmaßnahmen der Stadt Essen

Stand: 15.08.2023

Eine Projektgruppe für Energiesparpotenziale ist am 19. Juli 2022 auf Initiative des Oberbürgermeisters gestartet. Bereits am 9. August 2022 hat der Verwaltungsvorstand eine Reihe von Energiesparmaßnahmen innerhalb der Verwaltung beschlossen, die im Rahmen der eingesetzten Task Force entwickelt, diskutiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft worden waren. Sie reduzieren den Gas- und Stromverbrauch in der Stadtverwaltung Essen.

Bundesverordnung zum Energiesparen

Am 24. August 2022 hat das Bundeskabinett zwei Energieeinsparverordnungen beschlossen, die zugleich dazu dienen die Einsparvorgaben der Europäischen Union umzusetzen und folglich den Gasverbrauch in Deutschland um 20 Prozent zu senken. Seit 1. Oktober und für die Dauer von zwei Jahren ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft. Ergänzt wurde diese durch die vom 1. September 2022 bis 15. April 2023 greifende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Sie regelte Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte, um unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden und eine Mangelsituation möglichst zu verhindern oder abzumildern.

Stadt Essen verstetigt Energiesparmaßnahmen

Trotz des Auslaufens der EnSikuMaV und angesichts der weiterhin geltenden Alarmstufe des Notfallplans Gas, will die Stadt Essen auch mit Blick auf die Energiesicherung im kommenden Winter im Wesentlichen weiterhin an ihren am 9. August 2022 beschlossenen Energiesparmaßnahmen festhalten.

Sie sparen pro Jahr voraussichtlich 500.000 Euro ein und haben zudem positive Nebeneffekte auf die Klimaschutzziele

Folgende Maßnahmen zum Energiesparen ergreift die Stadt Essen weiterhin:

  • Reduktion bzw. Erhöhung der Raumtemperatur gemäß Arbeitsstättenverordnung
    • in städtischen Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen:
      • bei Heizbetrieb: 20 Grad (in Räumen mit einer Nachjustiermöglichkeit um 1,5 Grad liegt die Soll-Temperatur bei 18,5 Grad; Ausnahme Kitas und Schulen), in Nebenräumen, Fluren und außerhalb der Nutzungszeiten maximal 18 Grad
      • bei Klimabetrieb: maximal 26 Grad (statt bisher 22 oder 24 Grad)
    • in städtischen Sportstätten: maximal 16 Grad (statt 18 Grad)
    • in Hallenbädern: Lüftung bzw. Temperatur werden reduziert und auf die Beckentemperaturen angepasst
  • Abgesenkte Wassertemperaturen
    • Freibäder: maximal 24 Grad
    • Hallenbäder: maximal 26 Grad
    • Ausnahmen für Schwimmbecken, in den Baby- oder Seniorenschwimmen sowie Reha-Kurse stattfinden: maximal 30 Grad (statt 33 Grad)
    • Warmbadetage entfallen
    • kein Warmwasser für Handwaschbecken in öffentlichen Gebäuden mehr; Ausnahme: Mensen
  • Regulierung und Reduzierung des Wasserdurchlaufs in Sport- und Turnhallen
  • Belüftung
    • in Schwimmbädern: mehr Umluft
    • Verwaltung und Büros: Raumlüftungsanlagen auf Niveau und Steuerung von vor der Corona-Pandemie; Abschaltung von Luftreinigungsgeräten
  • Beleuchtung
    • Außenbeleuchtung von öffentlichen Gebäuden, Kunstwerken im öffentlichen Raum, Denkmälern sowie an Kulturimmobilien wird auf ein Minimum reduziert bzw. abgeschaltet (abhängig von Verkehrssicherungspflicht)
    • beschleunigte Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie
    • Straßenbeleuchtung und Ampeln sind, insbesondere nachts, auf das mögliche Minimum reduziert
  • Eisaufbereitung in Eissporthalle am Westbahnhof erst Anfang September, Nebenspielfeld bleibt außer Betrieb
  • längere Abschaltung der Brunnenanlagen und der Wasserspiele im Grugapark sowie des Wasserfalls im Alpinum: Ende September bis Frühling/Sommer

Darüber hinaus steht die Stadt Essen mit allen relevanten Akteurinnen*Akteuren in engem Austausch, um alle notwendigen Schritte für eine gesicherte Versorgung der Essener*innen im Winter zu ergreifen. Auch Notfall- und Krisenpläne sind für den Fall einer Gasmangellage vorbereitet.

Energiesparen kann jeder!

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