Ausbildung Straßenwärter*in

Die Bewerbungsfrist für die Ausbildung ist beendet.

Du kannst dich bei Interesse an dieser Ausbildung für unseren E-Mail Service anmelden. Dann erhältst du eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald wir Bewerbungen entgegennehmen:
Zum E-Mail-Service

Ausbildungsinhalt und -verlauf

Du kontrollierst Verkehrsflächen auf ihren Zustand und stellst Gefahrenquellen, wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Ränder, fest. Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzt du in Stand. Du veranlasst, dass verschmutzte Fahrbahnen gesäubert werden.

Du reinigst Entwässerungseinrichtungen und pflegst das Straßenbegleitgrün, schneidest Bäume und Sträucher zurück, mähst Grünstreifen, führen Pflanz- und Rodungsarbeiten aus. Auch das Markieren von Fahrbahnen sowie die Montage und Wartung der Verkehrszeichen gehört zu deinen Aufgaben.

Ein Bestandteil der Ausbildung ist der Erwerb des Führerscheins der Klasse C und CE. Dieser ist kostenlos für unsere Auszubildenden.

Die praktische Ausbildung findet beim Amt für Straßen und Verkehr auf den Bauhöfen statt. Neben dem berufsbegleitenden Besuch des Berufskollegs in Kempen werden mehrere überbetriebliche Ausbildugsmaßnahmen im Deula-Bildungszentrum/Kempen sowie im Bildungszentrum des Baugewerbes in Wesel durchgeführt.

Ausbildungsdauer
3 Jahre

Schulische Ausbildungsvoraussetzungen
Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife

Persönliche Voraussetzungen

  • körperliche Belastbarkeit für Arbeiten im Freien bei jeder Witterung,
  • Bereitschaft zu Arbeiten an wechselnden Einsatzorten und zu ungünstigen Arbeitszeiten,
  • Fahrerlaubnis der Klasse B wünschenswert,
  • technisches Geschick.

Ausbilder im Fachbereich
Herr Schulte, Telefon: 0201 88—66340

Wir bieten:

  • bei erstmaligem Bestehen der Abschlussprüfung eine Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • ein kostenloses Jobticket (Deutschlandticket)
  • gute Fortbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen
  • abwechslungsreiche Aufgaben
  • geregelte Urlaubsansprüche
  • ab EJ 2023: eine technische Ausstattung direkt zu Beginn der Ausbildung (Laptop, Headset)
  • auf Wunsch auch eine Ausbildung in Teilzeit.
© 2024 Stadt Essen