Teilzeitausbildung

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Grundsätzliches zur Teilzeitausbildung

Aus familiären oder ähnlichen Gründen besteht nach dem Berufsausbildungsgesetz seit 2005 eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ein Beispiel für einen Grund ist die Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen.

Teilzeitberufsausbildung bedeutet, dass die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt wird.

Die Verkürzung der Arbeitszeit bezieht sich auf die praktische Ausbildung. An der Berufsschule und an möglichen überbetriebliche Unterweisungen muss normal teilgenommen werden.

Umfang, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, ist im Einzelfall zwischen Auszubildender oder Auszubildendem und dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen.

Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend angepasst.

Teilzeitausbildung bei der Stadt Essen

Die Mindestarbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt 30 Wochenstunden. Eine Verlängerung der normalen Ausbildungsdauer ist dann imeistens erforderlich. Bei den Stadtsekretäranwärter*innen besteht diese Verlängerung nicht.

Das Angebot der Teilzeitberufsausbildung gilt für folgende Ausbildungsberufe:

Dies gilt nicht für die praxisintegrierten Studiengänge und Quereinstiegsmöglichkeiten.

Informiere dich über die aktuellen Ausbildungsangebote.

Die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung werden individuell geklärt. Sprich uns an.

Die weiterführenden Links geben dir zusätzliche allgemeine Informationen zum Thema Teilzeitberufsausbildung und auch einen Überblick zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während der Ausbildung.

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