Teilzeitausbildung

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Grundsätzliches zur Teilzeitausbildung

Seit 2005 besteht nach dem Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit, unter anderem aus familiären Gründen, zum Beispiel zur Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

Teilzeitberufsausbildung bedeutet, dass die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt wird.

Die Verkürzung der Arbeitszeit bezieht sich auf die praktische Ausbildung. Die Berufsschule und mögliche überbetriebliche Unterweisungen müssen im normalen Umfang absolviert werden.

Die konkrete Ausgestaltung der Teilzeitberufsausbildung, das heißt Umfang, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, ist im Einzelfall zwischen Auszubildender oder Auszubildendem und dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen.

Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend angepasst.

Teilzeitausbildung bei der Stadt Essen

Die Mindestarbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt 30 Wochenstunden. Eine Verlängerung der regulären Ausbildungsdauer ist dann in der Regel erforderlich. Bei den Stadtsekretäranwärter*innen besteht diese Verlängerung nicht.

Das Angebot der Teilzeitberufsausbildung gilt für eine Vielzahl unserer Ausbildungsberufe:

Dies gilt nicht für die praxisintegrierten Studiengänge sowie Quereinstiegsmöglichkeiten.

Informiere dich über die aktuellen Ausbildungsangebote.

Die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung werden individuell geklärt. Sprich uns an.

Die weiterführenden Links geben dir zusätzliche allgemeine Informationen zum Thema Teilzeitberufsausbildung und auch einen Überblick zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während der Ausbildung.

Frau Kelmendi, Violeta
© 2024 Stadt Essen