Ziel & Zielgruppe
Dieser Lehrgang ist eine einführende Weiterbildung für Personen, die über keine "klassische" Verwaltungsausbildung verfügen. Die Absolvent*innen des verfügen nach Abschluss des Verwaltungslehrgangs I über das erforderliche Fachwissen für einen tarifgerechten Einsatz im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst.
Die Inhalte des Verwaltungslehrgangs I sind vergleichbar mit denen einer Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellten, Fachangestellten für Arbeitsförderung beziehungsweise zum*zur Kaufmann*Kauffrau für Büromanagement (mit dienstbegleitender Unterweisung).
Zulassung & Bewerbung
Für die Mitarbeiter*innen der Stadt Essen müssen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, ein Arbeitszeitumfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, eine Zugehörigkeit zur Stadt Essen von mindestens zwei Jahren und eine positive Beurteilung sowie eine positive Eignungseinschätzung gegeben sein.
Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn erfolgt eine Veröffentlichung im Intranet und über den Newsletter Personal mit den Angaben zum konkreten Zulassungsverfahren.
Grundsätzlich können im Rahmen freier Kapazitäten auch externe Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei den Mitarbeiter*innen des Studieninstitutes.
Fächer & Unterricht
Die einzelnen Unterrichtstunden und Unterrichtsinhalte können dem Lehr- und Stoffverteilungsplan (siehe rechts) entnommen werden. Insgesamt sind 14 Leistungsnachweise, davon 8 Klausuren, 2 Basisklausuren und 4 Lernzielkontrollen, zu erbringen.
Der Unterricht findet am Studieninstitut der Stadt Essen nebenberuflich mit Blockeinheiten statt. Das Fach "Handlungs- und Sozialkompetenz" wird aus pädagogischen Gründen in Seminarform erteilt.
Dauer
Der Lehrgang dauert ca. 20 Monate und umfasst 711 Unterrichtsstunden.
Prüfung
Für die Durchführung der Prüfung besteht beim Studieninstitut der Stadt Essen ein Prüfungsausschuss.
Die Abschlussprüfung besteht aus vier schriftlichen Prüfungen zu je 120 Minuten Dauer und einer praktischen Prüfung von 20 Minuten Dauer.
Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen führen die Berufsbezeichnung: "Verwaltungswirt*in".
Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus der "Prüfungsordnung für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I, siehe rechts)".
Kursgebühren für "externe" Teilnehmer*innen
3.400,00 Euro (inklusiv der Prüfungsgebühr)