Bachelor of Laws - Allgemeine Verwaltung - Stadtinspektor-Anwärter*in

Informationen zum Starttermin und zum Online-Bewerbungsverfahren findest du hier:

Zu Beginn des Studiums wirst du zur*zum Stadtinspektoranwärter*in ernannt. Damit wird ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet. Die Stadt Essen bildet bedarfsorientiert aus, so dass eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreich abgeschlossenem Studium vorgesehen ist.

Ablauf des Studiums

Du studierst an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Gelsenkirchen oder Herne (HSPV NRW). Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.

Während der vorlesungsfreien Zeit werden vielseitige Praktikumseinsätze bei der Stadt Essen durchgeführt.

Hinweis für Leistungssportler*innen

Wir fördern aktiv Sporttalente beim Start in das Berufsleben und unterstützen dabei sportliche und berufliche Ziele zu erreichen. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann daher das Studium Bachelor of Laws bei uns auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Zum Studiengang

Bachelor of Laws ist ein generalistischer, nichttechnischer dualer Studiengang, in welchem du breit gefächerte Aufgaben wahrnimmst. Die fachpraktische Ausbildung findet jeweils im Wechsel mit den Studienabschnitten statt, sodass du das Erlernte in der Praxis umsetzen kannst. Die einzelnen Theorie- und Praxisblöcke ermöglichen es dir, dich vollkommen auf die erlernten Studieninhalte oder Praxisinhalte zu konzentrieren.

Als Sachbearbeiter*in handelst du nach Rechtsvorschriften und nach Grundsätzen des Gemeinwohls, um das Zusammenleben der Bürger*innen in Essen mitzugestalten und deren Belange zu vertreten.

Theorie

Das Studium ist in vier fachwissenschaftliche Studienabschnitte unterteilt. Am Ende des Semesters sind Leistungsnachweise (Module) in den Fächern der Rechtswissenschaften (60%), der Wirtschaftswissenschaften (30%) und der Sozialwissenschaften (10%) zu erbringen, die unterschiedlich gewichtet werden. Der Schwerpunkt liegt bei den Rechtsfächern. Jedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis oder einem Teilnahmenachweis abgeschlossen, welcher die Voraussetzung für das darauffolgende Modul darstellt. Die Studieninhalte werden in einer angenehmen Lernatmosphäre vermittelt, da du klassenweise mit rund 30 Studierenden unterrichtet wirst. Hierbei steht der unmittelbare Kontakt zur*zum Dozent*in im Vordergrund, wobei du dich aktiv in den Unterricht einbringen kannst.

Neben den Pflichtfächern gibt es Wahlpflichtfächer, für welche du dich individuell nach deinem Interesse entscheiden kannst, um deinem Studium einen persönlichen Charakter zu verleihen.

Das Studium schließt mit einer Bachelorthesis und einem Kolloquium ab. Nach erfolgreichem Studium erhältst du den akademischen Grad Bachelor of Laws.

Praxis

Die fachpraktische Ausbildung ist in fünf Abschnitte unterteilt. Die Dauer eines Praxisabschnittes erstreckt sich auf etwa 13 Wochen. Du wirst darauf vorbereitet, in allen Bereichen der Kommunalverwaltung selbständig und teamorientiert zu arbeiten. Nach einem festgelegten Ausbildungsplan wirst du in den Bereichen: Organisation der Verwaltung/ Personalwesen, Finanzmanagement, Ordnungsverwaltung und Leistungsverwaltung tätig sein. Du erhältst Einblicke ins Einwohneramt, Ordnungsamt, Kulturbüro und Steueramt, Jugendamt, JobCenter oder in die Finanzbuchhaltung. Du lernst neben der Anwendung von Gesetzen und Rechtsvorschriften in erster Linie, Bürger*innen zu beraten und zu informieren, sowie selbständig zu planen und zu organisieren.

Im 2. Studienjahr erarbeitest du während eines neun-wöchigen-Projektstudiums im Team Lösungsstrategien zu komplexen, aus der Praxis stammenden Sachverhalten. Hierbei wirst du nicht nur von der jeweiligen Projektleitung eines Fachbereichs, sondern auch von einer*einem Dozent*in der HSPV NRW betreut.

Während des gesamten Studiums wirst du durch die Ausbildungsabteilung der Stadt Essen unterstützt.

Dauer des Studiums

3 Jahre

Das Studium erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Zulassungsvoraussetzungen

Abitur oder Fachhochschulreife

Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zum Einstellungszeitpunkt.

Der Zugang zum Studium ist auch für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber*innen möglich:

  • Zugang aufgrund beruflicher Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterbrief im Handwerk, Abschlüsse an Fachschulen)
  • Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und mind. dreijähriger, fachtreuer Berufstätigkeit
  • Zugang aufgrund einer Zugangsprüfung bei fachlich nicht entsprechender Berufsausbildung und mind. dreijähriger Berufstätigkeit

Unser Angebot

  • Eine monatliche Vergütung während des gesamten Zeitraums.
  • Einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen.
  • Ein kostenloses Jobticket (Deutschlandticket)
  • Eine technische Ausstattung direkt zu Beginn des Studiums (Laptop, Headset)

Du verfügst bereits über einen Berufsabschluss oder Studienerfahrung?

Dann könnte der verkürzte Einstieg in den Verwaltungsdienst interessant für dich sein: Verwaltungsstudium zur*zum Verwaltungsfachwirt*in.

Herr Reinke, Marcel
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