Beistandschaft

Aufgrund personeller Engpässe werden bei Vorsprachen in der Fachgruppe Beistandschaft Termine benötigt. Bitte wenden Sie sich für Termine direkt an Ihre Ansprechpartner*innen. Termine für Erstvorsprachen könnten Sie unter der Telefonnummer 0201 88-51236 vereinbaren.

Beratung – Unterstützung – Beistandschaft

Die Beistandschaft des Jugendamtes Essen ist ein kostenloses Angebot der Stadt Essen. Wir informieren und beraten Sie über rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die für die Entwicklung Ihres Kindes eine wichtige Rolle spielen können.

  • Vaterschaftsfeststellung
  • Unterhaltsansprüche
  • Sorgerecht

Vaterschaftsfeststellung/Vaterschaftsfragen

Wir beraten und unterstützen Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen und bei der Vaterschaftsfeststellung, vor und nach der Geburt Ihres Kindes. Wir leiten Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und Ihre dafür erforderliche Zustimmung an das Standesamt weiter. Wir vertreten Ihr Kind in Vaterschaftsprozessen vor Gericht, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

Unterhalt

Wir beraten und unterstützen Sie als Mutter oder Vater bei der Berechnung und Realisierung des Unterhaltsanspruches Ihres minderjährigen Kindes. Erzielen wir im Rahmen der Beratung und Unterstützung keine unterhaltsrechtliche Einigung, haben Sie die Möglichkeit, eine Beistandschaft einzurichten. Dann können wir Ihr Kind auch in gerichtlichen Verfahren vertreten. Wenn nötig, führen wir zur Realisierung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch und stellen Strafanzeigen gegen den anderen Elternteil wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

Wir beraten und unterstützen Sie auch als betreuenden Elternteil hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegen den anderen Elternteil (Betreuungsunterhalt).

Unterhaltsberatung für junge Erwachsene

Ferner haben junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Möglichkeit, sich von uns in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten beraten und unterstützen zu lassen.

Sorgeerklärung

Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, können, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgeben. Wir informieren und beraten Sie in allen Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung und der sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.

Wir sind für Sie da

Sie können sich an die Beistandschaft des Jugendamtes Essen wenden, wenn Sie

  • entweder alleinerziehend sind oder bei gemeinsamer Sorge, sich das Kind in Ihrer Obhut befindet
  • bei der Ausübung des gemeinsame Sorgerechts und der gemeinsamen Erziehung des Kindes mehr als 50 % des Erziehungsanteils leisten
  • als junger Erwachsener das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und Ihren Wohnsitz in Essen haben

Die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes ist für die Einrichtung einer Beistandschaft nicht von Bedeutung. Es muss jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und Sie Ihren Wohnsitz in Essen haben. Den Antrag können Sie auch schon vor der Geburt Ihres Kindes stellen.

Diese Unterlagen sollten Sie zu Ihrem Beratungstermin mitbringen:

  • Ihren Pass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. vor Geburt den Mutterpass
  • falls vorhanden das Scheidungsurteil
  • eventuell vorhandene Unterhaltstitel (Urteil, Urkunde oder Beschluss)
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