Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Wir sind für Sie da, wenn...

  • Sie als behinderter Mensch Probleme, Fragen oder Unterstützungsbedarfe im Arbeitsleben haben.
  • Sie als Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat Fragen oder Unterstützungsbedarf im Zusammenhang mit der Beschäftigung behinderter Menschen haben.
  • Sie als Unternehmen bei der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung Fragen, Unterstützungsbedarfe oder Probleme haben.

Unsere Ziele

Wir verfolgen mit unserer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter zu sichern. Wir bieten unter anderem begleitende Hilfen, Information und Beratung sowie finanzielle Hilfen an.

Dabei arbeiten wir eng mit dem Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zusammen. Unsere Beratungen sind vertraulich und kostenlos. Diese umfassen alle Themen rund um den Arbeitsplatz von schwerbehinderten Menschen

Unsere Angebote

Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Wenn das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen gefährdet ist, ist das Unternehmen verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Das BEM-Verfahren ist Teil der Präventionsmaßnahmen.
Wir beraten in diesen Verfahren alle beteiligten Personen und Funktionsträger, um alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auszuschöpfen.
Hilfen am Arbeitsplatz
Wir beraten Sie bei der Ausstattung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, der Gestaltung eines leidensgerechten Arbeitseinsatzes oder der Beschaffung von notwendig gewordenen technischen Hilfsmitteln.
Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens
Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Menschen unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz ist besonders dann gegeben, wenn der Kündigungsgrund im Zusammenhang mit der Behinderung steht.
Wir als Fachstelle unterstützen die Beteiligten auf der Suche nach Möglichkeiten, eine Kündigung zu vermeiden. Gelingt dies nicht, ermitteln wir den Sachverhalt, hören dazu alle Beteiligten an und versuchen, den Arbeitsplatz zu erhalten oder auf eine gültige Einigung hinzuwirken.

Auf Grundlage unserer Ermittlungen entscheidet der Landschaftsverband Rheinland, ob der Kündigung zugestimmt wrid oder nicht.
Informations- und Schulungsmaßnahmen
Auf Wunsch führen wir Informations- und Schulungsveranstaltungen für Unternehmen, Beschäftigten- und/oder Mitarbeitervertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen durch.
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