Auf dieser Seite werden Fragen beantwortet, die der Ausländerbehörde Essen oft gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) an die Ausländerbehörde
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel nach den Paragraphen §§16 – 21 des Aufenthaltsgesetzes besitzen oder beantragen möchten, dann ist das Welcome- und ServiceCenters (WSC) für Sie zuständig. Das gilt auch für Ihre unmittelbaren Familienmitglieder.
Für alle anderen Ausländer*innen wohnhaft in Essen ist die Kommunale Ausländerbehörde (ABH) zuständig.
Nein. Bei der Ausländerbehörde können Sie nur mit einem Termin vorsprechen.
Die Abteilungen der Ausländerbehörde bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Terminvereinbarung an.
Auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen zur Terminvereinbarung.
In vielen Fällen ist vor der Terminvergabe eine inhaltliche Vorprüfung Ihrer Unterlagen erforderlich. Über das Serviceportal haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dokumente bereits digital hochzuladen, damit die Ausländerbehörde die Prüfung Ihrer Angelegenheit direkt einleiten kann. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie automatisch eine Rückmeldung mit einem Terminvorschlag oder weiteren Informationen zum weiteren Vorgehen.
- Kunden*Kundinnen des WSC finden alle Dienstleitungen unter www.essen.de/wsc
- Kunden*Kundinnen der ABH finden alle Dienstleitungen unter www.essen.de/abh
Vorrausetzung für die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen der Ausländerbehörde ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter +49 201 - 88 38883.
Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags hängt von der Art des Aufenthaltstitels und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeit aufgrund hoher Nachfrage oder besonderer Prüfung unterscheiden kann. Bitte stellen Sie Ihren Antrag nur einmal, nicht mehrfach, und sehen von Rückfragen zum Bearbeitungsstatus ab.
Nein, durch eine verzögerte Antwort entstehen Ihnen keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile. Wenn Sie einen Online-Antrag gestellt oder einen Antrag auf Verlängerung eingereicht haben, gilt Ihr bisheriger Aufenthaltstitel mit allen Nebenbestimmungen bis zu unserer Entscheidung weiterhin. Sofern Sie alle zur Erteilung oder Verlängerung erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie von uns einen Termin. Prüfen Sie hierzu regelmäßig Ihre Post und Ihre E-Mails. Bitte prüfen Sie bei Ihren E-Mails auch Ihren Spam-Eingang.
Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel oder ein längerfristiges nationales Visum (D-Visum) besitzen und einen Antrag auf Erteilung eingereicht haben, gilt ihr Aufenthalt bis zu unserer Entscheidung als erlaubt. Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung müssen Sie sich legal in Deutschland aufgehalten haben.
Bitte schicken Sie Ihr Einliegen nur einmal an uns. Mehrere Kontaktaufnahmen haben keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit, in der wir Ihren Fall bearbeiten.
Fragen zum Aufenthaltstitel und zu Unterlagen
Fragen rund um Aufenthaltstitel
Bitte melden Sie sich etwa acht bis zehn Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde, damit eine rechtzeitige Verlängerung möglich ist.
Über die Online-Anträge zu den einzelnen Aufenthaltstiteln können auch Verlängerungen beantragt werden.
- Kunden*Kundinnen des WSC finden alle Dienstleitungen unter www.essen.de/wsc
- Kunden*Kundinnen der ABH finden alle Dienstleitungen unter www.essen.de/abh
Welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen, hängt von Ihrem individuellen Aufenthaltszweck ab.
In jedem Fall werden ein gültiger Nationalpass, Nachweise über Ihre finanzielle Situation, ein Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung sowie ein digitales biometrisches Passfoto benötigt.
Ein genaue Auflistung der erforderlichen Dokumente erhalten Sie über die einzelnen Dienstleistungsseiten des Serviceportals.
- Kunden*Kundinnen des WSC finden alle Dienstleitungen unter www.essen.de/wsc
- Kunden*Kundinnen der ABH finden alle Dienstleitungen unter www.essen.de/abh
Bitte beachten Sie: Passfotos werden ab sofort ausschließlich digital angenommen. Sie können Ihr digitales Passfoto entweder bequem in der Ausländerbehörde für eine Gebühr von 6 Euro erstellen lassen oder es von einem verifizierten Fotografen anfertigen lassen, der Ihnen hierfür einen QR-Code zur Verfügung stellt. Dieser QR-Code wird bei Ihrem Termin vor Ort eingescannt.
Ausländische Urkunden müssen für die Verwendung in Deutschland entweder international ausgestellt oder von einem in Deutschland anerkannten und vereidigten Übersetzungsdienst ins Deutsche übersetzt worden sein. Für die Gültigkeit ist in der Regel eine Apostille oder Legalisierung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes .
Ein Ehegatten- oder Familiennachzug ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt hierzu umfassende Informationen bereit: Informationen zum Familiennachzug und Ehegattennachzug finden Sie auf den Seiten des BAMF.
Fragen zu Aufenthaltstiteln und Reisen
Mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie in Kombination mit Ihrem Nationalpass reisen und jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren, wenn Sie nicht länger als 180 Tage am Stück Deutschland verlassen. In den Teilnahmestaaten des Schengener Abkommens können Sie sich mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr visumsfrei aufhalten. Haben Sie noch keinen Aufenthaltstitel, aber ein Einreisevisum im Pass, so ist die Möglichkeit der erneuten Aus- und Einreise vom Visum individuell abhängig.
Hinweis: Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragt haben, dauert die Ausstellung ungefähr sechs Wochen. Sollten Sie in dieser Zeit verreisen müssen, so benötigen Sie ein Ausnahmeetikett in Ihrem Pass. Ein solches Etikett können Sie bei der Ausländerbehörde erhalten.
Reisen mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel sind nicht zulässig. Wenn Sie bereits einen neuen Aufenthaltstitel beantragt haben, aber dieser noch nicht ausgestellt wurde, können Sie ein sogenanntes Ausnahmeetikett erhalten, das Ihre Rückkehr nach Deutschland ermöglicht.
Gemäß der gesetzlichen Vorschrift erlischt ein Aufenthaltstitel grundsätzlich dann, wenn ein Ausländer für einen Zeitraum aus Deutschland ausreist, der sechs Monate übersteigt. In einigen Ausnahmefällen – unter anderem für Inhaber*innen der Blauen Karte EU – beträgt diese Frist zwölf Monate.
Fragen zum Aufenthaltstitel, Studium und Anerkennung von Abschlüssen
Für Studierende steht ein separates Online-Terminbuchungssystem auf dieser Seite zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Dieses Online-Terminbuchungssystem ist ausschließlich für Studierende mit einem Aufenthaltstitel nach §16b Aufenthaltsgesetz oder für Personen vorgesehen, die einen Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG beantragen möchten.
Termine, die nicht diesen Aufenthaltszweck betreffen, können nicht wahrgenommen werden.
Für alle anderen Aufenthaltstitel nutzen Sie bitte unsere digitalen Antragstrecken:
- Kunden*Kundinnen des WSC finden alle Dienstleitungen unter www.essen.de/wsc
- Kunden*Kundinnen der ABH finden alle Dienstleitungen unter www.essen.de/abh
Alle wichtigen Informationen rund um die Anerkennung von Schul- bzw. Berufsabschlüssen finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Die aktuellen Gehaltsgrenzen und Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung. Bitte beachten Sie, dass sich die Gehaltsgrenzen regelmäßig ändern können.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Blauen Karte EU .
Fragen zu verschiedenen Themen
In Deutschland gibt es keine Kindergartenpflicht. Welche Art der Betreuung Eltern für Ihre Kinder im Vorschulalter wählen, ist vollkommen freiwillig. Der Familienpunkt berät sie gerne in sämtlichen Fragen zur Kinderbetreuung. Umfassende Informationen zur Kinderbetreuung finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Essen zum Thema.
Das Delie-Netzwerk (Delie = Deutsch lernen in Essen), welches beim Kommunalen Integrationszentrum angegliedert ist, gibt Ihnen Hilfestellung bei der Suche nach einem für Sie geeigneten Sprachkurs in der Nähe.
Mehr Informationen über die Grundsätze für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie über das Arbeiten mit Duldung oder Fiktionsbescheinigung erhalten Sie auf unserer Seite zum Thema Erwerbstätigkeit (LINK SETZEN).