Erbbaurecht

So funktioniert ein Erbbaurecht

Die Ausgeberin des Erbbaurechts, in diesem Fall die Stadt Essen, bleibt Eigentümerin des Grundstücks. Ihnen als Erbbauberechtigten wird das Recht eingeräumt, auf diesem Grundstück Ihr eigenes Haus zu bauen und zu nutzen. Dafür zahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins.

Grundstücke, für die ein Erbbaurecht ausgegeben werden soll, werden, ähnlich wie Verkaufsgrundstücke, ausgeschrieben.

Rechtliche Grundlagen

Das Erbbaurechtsgesetz regelt, welche Vereinbarungen Erbbaurechtsausgebende und Erbbaurechtsnehmende über das Erbbaurecht treffen müssen. Darüber hinaus können im Vertrag weitere Regelungen aufgenommen werden.

Der Vertrag

Viele Punkte des Vertrags sind bereits durch das Erbbaurechtsgesetz vorgegeben. Weitere Inhalte besprechen Sie mit Ihren Ansprechpersonen vom Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement:

  • welche Nutzung ist aus Sicht der Stadt möglich?
  • was wollen Sie bauen?
  • wie hoch ist der Erbbauzins?
  • für welchen Zeitraum wird das Erbbaurecht bestellt?

Schließlich wird der fertige Vertrag vor einem/einer Notar*in von Ihnen und einem/einer Vertreter*in der Stadt unterschreiben.

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