Rahmenbedingungen

Das Hof- und Fassadenprogramm ist in den Programmstadtteilen der Sozialen Stadt laufend aktiv. In allen Gebieten gelten dieselben Rahmenbedingungen zur Erlangung eines Förderzuschusses.

Wer kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen?
Hauseigentümer*innen oder Eigentümergemeinschaften von mindestens 25 Jahre alten Gebäuden, die ihre Hausfassade neu gestalten möchten, können einen Förderantrag bei der Stadt Essen Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement stellen.

Was wird gefördert?
Es werden Fördermittel für den Fassadenanstrich, für die Begrünung von Hausfassaden sowie die Anlage von Dachbegrünung zur Verfügung gestellt. Die ökologisch sinnvolle Gestaltung von Hof- und Gartenflächen kann ebenfalls bezuschusst werden, wie beispielsweise Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt max. 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten.

Welche Ziele werden dadurch verfolgt?
Hausfassaden sind das Gesicht eines Stadtteils. Freundliche und gepflegte Ansichtsflächen von Gebäuden können bereits das Lebensgefühl in der unmittelbaren Nachbarschaft positiv beeinflussen. Ein gepflegter und attraktiver Ortsteil stärkt das Miteinander der Bürger*innen.
Hauseigentümer*innen werten durch das Hof- und Fassadenprogramm ihre Immobilie auf und verbessern dadurch deutlich die Vermietbarkeit. Gleichzeitig steigert es den Wert der Immobilie. Geschmackvoll hergerichtete Hinterhöfe und Gartenflächen erhöhen den Wohnwert für die Bewohner*innen. Die Maßnahmen an Fassaden und die Innenhofgestaltungen bilden zwei Mosaiksteine, den Stadtteil attraktiver zu gestalten. Durch die Vergabe von Fördermitteln werden zudem private Investitionen für die Wohn- und Lebensqualität der Stadtteile angestoßen.

Was wird nicht gefördert?
Nicht zum Programm gehört die energetische Sanierung von Gebäuden. Dazu zählen die Dämmung von Fassaden sowie der darauf aufzubringende Anstrich. Diese können zum Teil aus anderen Programmen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) gefördert werden.

Zuständigkeiten

Ansprechpartner*innen
Stadtteile
Andreas Braun
Katernberg, Stoppenberg, Schonnebeck, Altenessen-Süd und Nordviertel
Christine Vögele
Altendorf und Bochold
Natalja Futorjan
Stadtkern, Ostviertel und Südostviertel
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