Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat in der Zeit vom 4. November 2013 bis zum 15. November 2013 eine Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf "Sulterkamp/Emscherbruchallee" durchgeführt. Die Öffentlichkeit hatte gemäß § 13a Abs. 3 BauGB Gelegenheit sich über die Planung zu informieren und zur Planung zu äußern.
Nach Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes folgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Während der Auslegung hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, Einsicht in die Planung zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben.
Hinweis: Die gezeigten Pläne haben den Stand der Unterrichtung der Öffentlichkeit.