Bekämpfung der Schwarzarbeit

Unerlaubte Handwerksausübung

Voraussetzung für die selbstständige Ausübung eines Handwerks im stehenden Gewerbe ist grundsätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle. Dabei werden Voll-Handwerksbetriebe wie beispielsweise das Maurer-, Kraftfahrzeugtechniker-, Tischler- oder Bäckerhandwerk in die Handwerksrolle A eingetragen (nach der Anlage A zur Handwerksordnung); für handwerksähnliche Betriebe erfolgt dagegen eine Eintragung in die Handwerksrolle B (nach der Anlage B zur Handwerksordnung).

Zur Eintragung berechtigt sind ausschließlich natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die - oder deren Betriebsleiter - die Meisterprüfung der entsprechenden Fachrichtung erfolgreich abgelegt haben, oder andere gleich zu bewertende Bedingungen erfüllen. Der Inhaber einer Firma muss also nicht selbst einen Meisterbrief besitzen.

Neben den in die Handwerksrolle einzutragenden handwerklichen Tätigkeiten gibt es auch noch unerhebliche handwerkliche Nebenbetriebe und Minderhandwerk, für die die Ausnahmebedingungen in der Handwerksordnung definiert sind.

Eine handwerkliche Tätigkeit ist immer ein Gewerbe, und muss folglich bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden.

Unerlaubt und damit zur Schwarzarbeit wird eine Handwerksausübung einerseits durch die fehlende Eintragung in der Handwerksrolle, aber auch dadurch, dass die erforderliche Gewerbeanmeldung nicht erfolgt.

Ein weiterer Aspekt der Schwarzarbeit im Handwerk ist das Tätigwerden eines eingetragenen Handwerkbetriebes ohne Rechnungsausstellung, weil der vom Kunden zu zahlende Betrag verringert wird, da Steuern und Sozialversicherungsabgaben nicht abgeführt werden. Hierbei treten nicht nur die Schäden für die öffentlichen Kassen und die Nachteile für die soziale Versorgung der Arbeitnehmer auf, sondern es machen sich sowohl der Unternehmer, als auch der Kunde strafbar. Weitere Folgen für den Kunden können aber auch in Einschränkungen der Gewährleistungs- und Garantieansprüchen bei mangelhaft ausgeführten Arbeiten bestehen.

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