Verkehrsüberwachung
Die Feststellung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden. Halt- und Parkverstöße können jedoch ebenfalls durch Dritte, etwa auch von Privatpersonen, beim Ordnungsamt zur Anzeige gebracht werden.