Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen auf öffentlichen Sportplätzen und Bezirkssportanlagen werden durch die SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen zugelassen.

Im öffentlichen Straßenraum (beispielsweise bei Langstreckenläufen oder Radrennen) ist eine Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Verkehrs- und Baustellenmanagement erforderlich.

Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum und bei solchen mit hohem Publikumsaufkommen ist auch stets die zuständige Polizeidienststelle zu informieren.

Weitere ordnungsrechtliche Genehmigungen sind grundsätzlich nicht erforderlich.

Immissionsschutz

Die Bestimmungen des Immissionsschutzes insbesondere zu Musikdarbietungen und zur Nachtruhe müssen beachtet werden.

Lautsprecherdurchsagen mit unmittelbarem Bezug zum Sportgeschehen sind ohne zusätzliche Erlaubnis zulässig.

Darüber hinaus gehende Darbietungen (etwa Werbedurchsagen oder Musik) müssen im Einzelfall geprüft werden. Bitte fragen Sie hierzu bei den angegebenen Kontaktstellen zum Immissionsschutz nach.

Sonn- und Feiertagsverbot

Durch den Schutz bestimmter Sonn- und Feiertage sind  Sportveranstaltungen an diesen Tagen nicht oder nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Diese Verbotszeiten gelten auch für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und selbstverständlich auch für Spiele der Sportligen.

Zusätzliche Genehmigungen

Ein zusätzlicher Verkauf von Sportartikeln ist nur mit einer Reisegewerbekarte möglich. An Sonn- und Feiertagen muss sich dieser Verkauf auf Artikel beschränken, die für den Ablauf der Sportveranstaltung unbedingt notwendig sind.

Der Betrieb von Schankständen (beispielsweise Bierwagen) macht eventuell eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bitte nehmen Sie in Zweifelsfällen mit uns Kontakt auf.

© 2024 Stadt Essen