Sportveranstaltungen auf öffentlichen Sportplätzen und Bezirkssportanlagen werden durch die SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen zugelassen.
Im öffentlichen Straßenraum (beispielsweise bei Langstreckenläufen oder Radrennen) ist eine Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Verkehrs- und Baustellenmanagement erforderlich.
Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum und bei solchen mit hohem Publikumsaufkommen ist auch stets die zuständige Polizeidienststelle zu informieren.
Weitere ordnungsrechtliche Genehmigungen sind grundsätzlich nicht erforderlich.