Kommunale Wärmeplanung der Stadt Essen

Wie kann Essen in Zukunft mit klimaschonender Wärme versorgt werden?

Diese Frage soll die sogenannte kommunale Wärmeplanung beantworten. Eine solche Planung kann Bürger*innen sowie andere lokale Akteurinnen*Akteure dabei unterstützen, eine gute Entscheidung für eine neue Heizungsanlage zu treffen.

Worum geht es in der Wärmeplanung?

Bis frühstens 2030 und spätestens 2040 (siehe SECAP) soll Essen klimaneutral werden. Das bedeutet, dass auch bei der Wärmeerzeugung auf fossile Rohstoffe verzichtet werden soll ("Dekarbonisierung"). So wird das Klima geschützt und die Stadtgesellschaft gegen weiter steigende Energiekosten abgesichert. Darüber hianus wird die Energieversorgung unabhängiger und krisensicherer.

Der wichtigste Schritt: Zukünftig soll weniger Energie für die Erzeugung von Wärme benötigt werden. Zum Beispiel indem Energie eingespart wird, Häuser und Wohnungen besser gedämmt werden und verfügbarer Wohnraum effizienter genutzt wird.

Trotzdem wird auch zukünftig Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme (beispielsweise für die Herstellung von Produkten) gebraucht. Diese soll nach und nach aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien gedeckt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Geothermie, Solarthermie oder Abwärmenutzung aus Industrieprozessen. Neben dezentralen Lösungen, wie beispielsweise Wärmepumpen und Nahwärmenetzen, wird vor allem die Fernwärmeversorgung eine wesentliche Rolle spielen. Diese soll ebenfalls dekarbonisiert werden und weiterhin neue Anschlussgebiete in Essen erschließen.

Da Wärme nicht wie Strom über weite Strecken transportiert werden kann, müssen hierfür vor Ort individuelle Lösungen gefunden werden. Dabei kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu: Mit der kommunalen Wärmeplanung sollen sie einen Rahmen setzen, der allen betroffenen Akteurinnen*Akteuren Orientierung bietet, um die Energieeinsparung und die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien praktisch voranzutreiben.

Die kommunale Wärmeplanung muss Antworten auf die folgenden Fragen geben:

  • Wie viel Wärme benötigen wir in Zukunft?
  • Wie können wir uns mit Wärme versorgen, ohne dabei CO₂ auszustoßen?
  • Was muss sich dafür in unserer Stadt ändern? Und wer muss sich darum kümmern?

Was genau beinhaltet die kommunale Wärmeplanung?

Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Es gibt dabei vier Arbeitsschritte:

1. Bestandsanalyse

Um den Wärmebedarf zu ermitteln, wird der Gebäudebestand erhoben und räumlich verortet dargestellt. Berücksichtigt werden dabei unter anderem:

  • Gebäude- und Siedlungstypen,
  • Baualtersklassen,
  • Energieverbrauch und -bedarf,
  • Beheizungsstruktur bzw. zentrale Wärme- und Kälteinfrastruktur,
  • ggf. bereits der Einsatz erneuerbarer Energien.

2. Potenzialanalyse

Zunächst werden die Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme ermittelt. Anschließend wird analysiert, welche erneuerbaren Wärmequellen in Essen für eine Nutzung in Frage kommen. Mögliche Wärmequellen sind beispielsweise Geothermie, Solarthermie, Abwasser, Flusswasser, Grubenwasser oder auch Abwärme aus (Industrie-) Prozessen.

3. Entwicklung von Zielszenarien

Unter Berücksichtigung des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energy and Climate Action Plan, SECAP) werden ein oder mehrere Zielszenarien entwickelt und in einer räumlichen Darstellung simuliert, welche Energieeinsparungen und zukünftige Versorgungsstruktur es dafür braucht. Es wird dadurch auch deutlich, wo ein Ausbau des Fernwärmenetzes sinnvoll ist.

4. Entwicklung einer Wärmewendestrategie

Aus den Erkenntnissen der Bestands-/Potenzialanalyse und der simulierten Zielszenarien werden Maßnahmen abgeleitet und ein sozial verträglicher Transformationspfad formuliert. Dieser beschreibt, was sich in Essen schrittweise ändern muss, damit wir uns in Zukunft klimaneutral mit Wärme versorgen können. Dazu gehört auch die Identifikation von zwei bis drei sogenannten Fokusgebieten, d.h. Stadtvierteln, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind.

Eine kommunale Wärmeplanung ist immer in Prozesse eingebettet: Sie dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird sie auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Wie weit ist Essen bei der kommunalen Wärmeplanung?

  • Im November 2021 (Ratsbeschluss 2022/2021/6) hat der Rat der Stadt die Verwaltung im Rahmen des Sofortprogramms SECAP damit beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt Essen zu erstellen.
  • Mit der Aufgabe, eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt zu erstellen, wurde die Essener Versorgung- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) betraut.
  • Die EVV führt somit durch die vier genannten Schritte der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse, der Entwicklung von Zielszenarien und der Entwicklung einer Wärmewendestrategie.
  • Erste Zwischenergebnisse stellen den Ist-Zustand der Wärmeversorgung des Stadtgebietes dar und verorten mögliche Potenziale für die Versorgung mit erneuerbaren Energien.
  • Nach Ausarbeitung weiterer Ergebnisse erfolgt die Vorstellung der ersten Planungen voraussichtlich im Frühjahr des Jahres 2024.
  • Anschließend sollen die Ergebnisse im Sinne des geplanten Wärmeplanungsgesetzes in den kommunalen Wärmeplan Essen unter Akteursbeteiligung überführt und beschlossen werden.

Was kann ich als Privateigentümer*in von Gebäuden und Wohnungen tun, bis die Wärmeplanung vorliegt?

Eigentümer*innen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Heizungen sofort zu tauschen. Der aktuelle Entwurf der Novelle des bundesweiten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht unmittelbar nur für neu eingebaute Heizungen vor, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Grundsätzlich gilt diese Pflicht nur für neu eingebaute Heizungen und zwar erst sobald die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Reparaturen alter Heizungen sind insofern möglich. Sollte eine Heizung ausfallen, gibt es verschiedene Übergangsfristen. Einen guten Überblick bekommen Interessierte auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Bürger*innen haben also in aller Regel Zeit abzuwarten, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese macht die Entscheidung für eine Heizungsvariante voraussichtlich deutlich einfacher.

Droht eine Heizung unreparierbar auszufallen ("Heizungshavarie") oder besteht der Wunsch schon jetzt umzusteigen, dann gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Sie informieren sich frühzeitig darüber, ob Sie sich schon jetzt an das Essener Fernwärmenetz anschließen lassen können. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren Fernwärmenetzbetreiber vor Ort. Vielleicht können und wollen Sie sich auch als Nachbarschaft zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen, um die Anschlusskosten zu senken.
  • Sie finden eine individuelle Wärmelösung für Ihr Haus. Das kann eine Wärmepumpe sein, deren Betrieb auch im Bestandsgebäude technisch und wirtschaftlich machbar ist. Daneben gibt es noch einige andere Alternativen. Die Stadt Essen fördert einen Heizungswechsel und richtet gerade eine Beratungsstelle ein, welche Ihnen bei derlei Fragestellungen zukünftig behilflich sein soll.
  • Fällt Ihre Heizung plötzlich aus, wenden Sie sich an Ihren Fachbetrieb für Sanitär, Heizung, Klima (SHK). Einige bieten Second-Hand-Heizungen für Notfälle an. Qualifizierte Handwerksbetriebe finden Sie beispielsweise unter: www.lokales-handwerk.de.

Auch wenn eine Heizungsanlage noch intakt ist, empfiehlt die Stadt Essen die Erstellung und Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohnimmobilien. So bleibt kostbare Heizwärme im Haus und die jährlichen Heizwärmekosten werden deutlich sinken. Eine solche energetische Sanierung ist auch im Altbau möglich und bei einem Anschluss an die Fernwärme notwendig, damit die erneuerbare Wärme in Zukunft für alle reicht.

Solche und andere Maßnahmen werden über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) sowie auch das städtische Förderprogramm zur Gebäudesanierung gefördert.

Was kann ich als Mieter*in von Gebäuden und Wohnungen tun, bis die Wärmeplanung vorliegt?

Auch als Mieter*in gibt es verschiedene Möglichkeiten, Heizenergie und -kosten zu sparen oder klimafreundlich zu beziehen – zum Beispiel indem Energie eingespart wird, bei der Auswahl des jeweiligen Gasliefervertrags oder in Zusammenarbeit mit der Vermieterin oder dem Vermieter.

Interessierte wenden sich für eine Beratung bestmöglich auch an die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Essen.

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