Informationen für Nutztierhalter*innen

Als klassische Nutztiere sind die in der Landwirtschaft gehaltenen Tiere bekannt. Dazu zählen Rinder, Schweine und Schafe, aber auch Ziegen, Pferde, Bienen und Geflügeltiere wie Enten, Gänse, Hühner, Fasane, Laufvögel, Perl-, Reb- und Truthühner, Tauben und Wachteln.

In bestimmten Fällen werden auch die klassischen Haustiere den Nutztieren zugeordnet, wenn Sie beispielsweise Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche züchten oder mit ihnen handeln.

Die nachfolgend aufgeführten Informationen über die Haltung von Nutztieren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über weitere einzuhaltende Bestimmungen.

Als Nutztierhalter*in müssen Sie u.a. folgendes beachten

Nicht nur Landwirt*innen, sondern auch private Personen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung müssen ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW (Nevinghoff 40, 48147 Münster) anmelden. Die Tierseuchenkasse erfasst die Tierhaltung, vergibt die erforderliche Betriebsregistriernummer und leitet die Daten in regelmäßigen Abständen an das jeweilige Veterinäramt weiter. Weitere Informationen und Meldeformulare erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Zudem bitten wir alle Halter*innen der genannten Tierarten, ihre Haltungen auch dem Veterinäramt der Stadt Essen zu melden. Das Meldeformular finden Sie im Formularbereich.

Bienenhalter*innen und Betreiber*innen von Fischhaltungen benutzen bitte jeweils das gesonderte Anmeldeformular aus dem Formularbereich.

Wissenswertes für die Haltung bestimmter Nutztierarten

Je nachdem welche Nutztierart Sie halten, sollten Sie unter anderem bestimmte zusätzliche Besonderheiten beachten.

Wer Geflügel hält

• muss ein Bestandsregister für Geflügel führen;

• lässt das Geflügel gegen Newcastle-Disease impfen;

• achtet auf Symptome, die für Geflügelpest sprechen. Symptomatisch sind insbesondere plötzlich auftretende hohe Tierverluste.

Wer mehr als

• 100 Geflügeltiere besitzt, muss die täglichen Verluste dokumentieren;

• 1.000 Legehennen besitzt, muss die Legeleistung täglich dokumentieren.

Wer Bienen hält

• benötigt für das Wandern mit den Bienen vom Veterinäramt eine Bescheinigung über die Seuchenfreiheit.

Wer Pferde hält

• muss einen Equidenpass (Pferdepass) besitzen. Der Equidenpass ist ein Dokument, das die Herkunft und die Identität des Tieres eindeutig und unverwechselbar beschreibt. Alle Equiden, wie zum Beispiel Pferde und Esel, müssen einen Equidenpass besitzen. Weitere Informationen zu den Stellen, die einen Equidenpass ausstellen und zur zentralen Datenbank in Deutschland erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V.;

• verzeichnet jedes verabreichte apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Bestandsbuch.

Mit dem Pferd ins Ausland

Wer mit dem Pferd ins Ausland reist, benötigt eine EU-Gesundheitsbescheinigung. Diese wird vom Veterinäramt ausgestellt und gilt 10 Tage.

Eine Woche vor Reiseantritt vereinbaren Sie bitte mit uns einen Untersuchungstermin. Zusätzlich müssen Sie für die Anmeldung des Transportes das entsprechende Formular im nebenstehenden Formularbereich ausfüllen und dieses an uns zurücksenden.

Wer Rinder hält

• kennzeichnet jedes Rind mit Ohrmarken und beantragt einen Rinderpass,. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landeskontrollverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.;

• führt ein Bestandsregister, in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft bzw. des Verbleibs sofort eingetragen werden;

• meldet zeitgleich die Bestandsveränderungen bei der zentralen Datenbank Hi-Tier;

• verzeichnet jedes verabreichte apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Bestandsbuch;

• hat Untersuchungspflichten. Rinder müssen regelmäßig auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen verschiedene Krankheitserreger untersucht werden, wie z.B. Brucellose und Leukose alle drei Jahre, sowie BHV1 mindestens im jährlichen Abstand.

Wer Schweine hält

• verzeichnet jedes verabreichte apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Bestandsbuch.

Wer Schafe oder Ziegen hält

• kennzeichnet die Schafe und Ziegen mit Ohrmarken. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landeskontrollverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.;

• und dabei drei oder mehr Mutterschafe oder –ziegen besitzt, führt ein Bestandsregister;

• verzeichnet jedes verabreichte apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Bestandsbuch;

• benötigt ein amtliches Gesundheitszeugnis vom Veterinäramt, wenn Sie
- Schafe auf Weideflächen außerhalb des Stadtgebietes verbringen oder
- mit Ihren Schafen wandern.

Wer gewerbsmäßig Fischteiche betreibt

• führt ein Kontrollbuch, in dem Zu- und Abgänge von Süßwasserfischen eingetragen werden.

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