Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen wie die Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder die Geflügelpest kennen keine Grenzen. Sie können große Tierbestände und damit letztlich auch die Nahrungsmittelversorgung gefährden.

Sogenannte Zoonosen, Tierkrankheiten wie Tollwut, Tuberkulose, Brucellose oder die Salmonellose, sind auf den Menschen übertragbar. Diese Krankheiten zu bekämpfen und möglichst zu vermeiden, ist eine der Hauptaufgaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Wir
• überprüfen Tierhaltungen und den Tierverkehr, ob alle Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes erfüllt sind,
• erarbeiten Notfallpläne zur Bekämpfung besonders gefährlicher Tierseuchen,
• kontrollieren den Viehhandel, Tierausstellungen und internationale Viehtransporte, um eine Verschleppung von Seuchen vorzubeugen,
• überwachen die Einhaltung der vorgeschriebenen Untersuchungen in den Rinder-, Geflügel- und Schweinebeständen.

Aktuelle Informationen zur Tiergesundheitslage bundesweit sowie auf Kreis- und Stadtebene erhalten Sie auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes.

Sollte die Stadt Essen direkt betroffen sein, finden Sie alle erforderlichen Informationen, wie etwa den Erlass von Allgemeinverfügungen, die Lage von Restriktionsgebieten oder Handlungsanweisungen auf unseren Internetseiten.

Anzeige von Tierhaltungen

Zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen sind bestimmte Tierhaltungen anzuzeigen.

Gemäß der Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV § 26 (Anzeige und Registrierung) hat jeder, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen.

Zuständige Stelle für die Anmeldung der Tierhaltung ist die Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW (Nevinghoff 40, 48147 Münster). Die Tierseuchenkasse erfasst die Tierhaltung, vergibt die erforderliche Betriebsregistriernummer und leitet die Daten in regelmäßigen Abständen an die Veterinärämter weiter. Weitere Informationen und Meldeformulare erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Zudem bitten wir alle Halter der genannten Tierarten, ihre Haltungen auch dem Veterinäramt der Stadt Essen zu melden. Das Meldeformular finden Sie im Formularbereich.

Zusätzliche Meldepflichten für Bienenhalter

Nach der Bienenseuchen-Verordnung – BienSeuchV § 1a haben zudem Bienenhalter dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Das Meldeformular finden Sie im Formularbereich.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben

Ein herrenloses oder verletztes Haustier melden Sie bitte bei den nachfolgend aufgeführten Stellen.

An Werktagen tagsüber
Albert-Schweitzer-Tierheim Essen unter der Rufnummer +49 201 837235-0.
Von 22.00 bis 8.00 Uhr und an Wochenenden
Polizeinotruf 110.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Essen.

Was Sie bei toten Tieren tun sollten

Verstorbene Haustiere

Kleine verstorbene Haustiere dürfen Sie im eigenen Garten beerdigen. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass
• sich das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet und
• die bedeckende Erdschicht mindestens 50 cm, besser 100 cm dick sein muss.

Wenn Sie Ihr verstorbenes Tier nicht selber beerdigen können, können sie Ihren Schützling auch im Albert-Schweitzer-Tierheim in Essen abgeben. Kündigen Sie Ihren Besuch bitte vorher unter der Rufnummer +49 201 837235-0 an.

Tote Tiere auf öffentlichen Flächen, wie Straßen und Wege

Kleine verendete Tiere können Sie in einer Mülltonne entsorgen. Achten sie jedoch darauf, dass Sie nicht direkt mit dem toten Tier in Kontakt kommen. Ziehen Sie beispielsweise Einmal-Handschuhe an.

Größere tote Tiere, wie etwa einen Fuchs, melden Sie tagsüber an Werktagen dem Amt für Straßen und Verkehr unter den Rufnummern +49 201 8866346, +49 201 8866347, +49 201 8866348 oder +49 201 8866349.

Tote Tiere auf privaten Grundstücken

Kleine verendete Tiere können Sie in einer Mülltonne entsorgen. Achten sie jedoch darauf, dass Sie nicht direkt mit dem toten Tier in Kontakt kommen. Ziehen Sie beispielsweise Einmal-Handschuhe an.

Größere tote Tiere, wie etwa einen Fuchs, können Sie bei der Tierkörpersammelstelle des Albert-Schweitzer-Tierheims in Essen abgeben. Kündigen Sie Ihren Besuch bitte vorher unter der Rufnummer +49 201 837235-0 an.

Tote landwirtschaftliche Nutztiere

Verendete landwirtschaftliche Nutztiere müssen Sie von einem zugelassenen Tierkörperverwerten abholen lassen.

Die Tierkörperbeseitigung im Stadtgebiet Essen erfolgt derzeit durch die Jean Schaap GmbH, Averbeck 51 in 48619 Heek. Tote Nutztiere können Sie dort zur Abholung anmelden unter

• Telefon +49 2568 93100 oder
• Fax +49 2568 1277.

In dringenden Notfällen, wie einem Unfall oder Stallbrand, erreichen Sie den Notdienst unter der Rufnummer +49 171 6973111.

Die Entsorgung der toten Tiere ist kostenpflichtig. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes können Sie bei der Jean Shaap GmbH erfragen.

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