Verreisen mit Hund oder Katze

Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze verreisen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Tier gesund ist. Oftmals ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.

Setzen Sie sich deshalb bei einer geplanten Reise frühzeitig mit Ihrem Tierarzt oder dem Veterinäramt in Verbindung.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und auf der Internetseite Pets on Tour.

Reisen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten mit dem EU-Heimtierausweis

Identifizierung

Mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze dürfen Sie in einen anderen EU-Mitgliedstaat nur einreisen, wenn Sie für Ihr Tier den EU-Heimtierausweis besitzen.

In der Regel wird der EU-Heimtierausweis von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt.

Mit diesem Pass muss Ihr Tier eindeutig identifiziert werden können. Dazu muss Ihr Tier
• über eine gut lesbare Tätowierung oder
• einen Microchip verfügen und
• die Kennzeichnungsnummer im EU-Heimtierpass eingetragen sein.

Impfschutz

Der Pass muss einen tierärztlichen Nachweis enthalten, dass Ihr Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Bei einer Erstimpfung von Welpen im Alter von mindestens 3 Monaten,
• muss die Impfung mindesten 3 Wochen vor dem Grenzübertritt zurückliegen und
• der Zeitraum bis zur erforderlichen Wiederholungsimpfung, die der Impfstoffhersteller vorgibt, darf nicht überschritten sein.

Die Dauer des Schutzes bei Wiederholungsimpfungen richtet sich nach den Angaben im Impfpass.

Sonstige Voraussetzungen

Sie dürfen
• höchsten 5 Tiere mitführen und
• die Tiere nicht verkaufen.

Rückreise aus EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland

Für die Einreise mit Tieren in die Bundesrepublik Deutschland aus EU-Mitgliedstaaten gelten die oben beschriebenen Bestimmungen.

Verbote

Verboten ist das Mitbringen von Hunden der Rassen
• Pitbull-Terrier,
• Staffordshire-Terrier,
• American Staffordshire-Terrier,
• Staffordshire-Bullterrier und
• Bullterrier.

Mit dem Tier in Nicht-EU-Länder reisen (Drittländer)

Bei Reisen mit Tieren in Länder außerhalb der Europäischen Union, sogenannte Drittländer, gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei den Behörden Ihres Ziellandes.

Rückreise aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Drittländern)

Einige wenige Drittländer werden in einer EU-Verordnung aufgeführt und wie EU-Mitgliedstaaten behandelt. Hierzu zählen beispielsweise die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen.

Wenn Sie mit Tieren aus diesen Ländern in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, gelten die Bestimmungen für Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten.

Für andere nicht aufgeführte Drittländer, wie z.B. die Türkei, gelten weitergehende Einreisevorschriften.

Für die Wiedereinreise aus diesen Ländern muss eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper erfolgen. Das Ergebnis ist in den EU-Heimtierpass einzutragen.

Verbote

Verboten ist das Mitbringen von Hunden der Rassen
• Pitbull-Terrier,
• Staffordshire-Terrier,
• American Staffordshire-Terrier,
• Staffordshire-Bullterrier und
• Bullterrier.

Für amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse verabreden Sie bitte mindestens eine Woche zuvor einen Termin mit uns unter der Telefonnummer +49 201 88-59600.

Verreisen mit dem Pferd

Für Reisen mit dem Pferd benötigen Sie eine amtstierärztliche Abfertigung. Verabreden Sie bitte mindestens 10 Tage zuvor einen Termin mit uns unter der Telefonnummer +49 201 88-59600.

© 2024 Stadt Essen