Planungen zur Fahrradachse A vom Südviertel nach Frohnhausen beschlossen

13.02.2020

Am 30. Januar haben Oberbürgermeister Thomas Kufen und der Vorsitzende des Bau- und Verkehrsausschusses Rolf Fliß per Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW die Planungen für die Fahrradstraßenachse A vom Südviertel über Holsterhausen nach Frohnhausen beschlossen. Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung (13.2.) diese Dringlichkeitsentscheidung bestätigt.

Insgesamt sollen im Essener Stadtgebiet drei Fahrradachsen (A, B, C) mit einer Gesamtlänge von 12,8 Kilometern eingerichtet werden, welche auf der Hauptroute des Essener Radverkehrsnetz verlaufen. Sie sind damit eine wichtige Verbindungen zwischen den Stadtteilen. Die Fahrradstraßenachse A durchzieht die Stadtbezirke I und III und soll sich, beginnend in der Witteringstraße, bis zur Kerkhoffstraße durch die Stadtteile Südviertel, Holsterhausen und Frohnhausen schlängeln. Bereits im Mai 2019 wurden zur Beteiligung der Öffentlichkeit zwei Befahrungen der potenziellen Route durchgeführt, entsprechende Ideen erörtert, vorgestellt und diskutiert.

Führung der Fahrradachse A

Beginnen soll die Fahrradachse A in der Witteringstraße im Südviertel und soll von da aus in westlicher Richtung über die Kahrstraße sowie die Germarkenstraße bis zur Menzelstraße führen. Über diese erfolgt anschließend die Fortführung in Richtung Nordwesten über die Keplerstraße und anschließend in nördliche Richtung über die Breslauerstraße und Mainzer Straße sowie die Frankfurter Straße und Busehofstraße bis zur Kerkhoffstraße, dem Ende der Fahrradachse A.

Zur Senkung der Verkehrsbelastung ist in den Planungen vorgesehen, auf der Witteringstraße zwei Einbahnstraßen zu errichten. Eine zwischen der Rüttenscheider Straße und Baumstraße in Fahrtrichtung Baumstraße sowie zwischen der Brunnenstraße bis zur Von-Schmoller-Straße in Fahrtrichtung Von-Schmoller-Straße.

Ursprünglich sahen die Planungen den Anschluss an die Kerkhoffstraße über die Breslauer Straße, Frohnhauser Straße sowie die Mommsenstraße vor. Nun wird allerdings eine Führung über die Mainzer Straße, Frankfurter Straße sowie Busehofstraße zur Kerkhoffstraße in den Fokus genommen für in den weiteren Planungen berücksichtigt. Diese Route führt zwar nicht über das Hauptroutennetz der Stadt Essen, stellt aber eine bessere Querungsmöglichkeit der Frohnhauser Straße dar. Bei dieser Variante können darüber hinaus die Parkmöglichkeiten auf der Südseite der Frohnhauser Straße erhalten bleiben.

Grundsätzliches Ziel der Verwaltung ist es, die Anzahl der wegfallenden Kfz-Stellplätze im Zuge der Errichtung der Fahrradachse A durch die Stadtteile Südviertel, Holsterhausen sowie Frohnhausen so gering wie möglich zu halten. Von möglichen Wegfällen sind in diesem Zusammenhang vor allem die Einfahrbereiche in die Fahrradstraßen betroffen, um bestmögliche Sichtbeziehungen zwischen Auto- und Radverkehr zu gewährleisten.

Sollten im Rahmen der Vorplanungen entlang der Achse A noch insgesamt 147 Kfz-Stellplätze entfallen, was ungefähr zehn Prozent entsprochen hätte, so wurden dies im Zuge des Planbeschlusses noch einmal optimiert. Demnach sollen nur noch rund drei Prozent der Kfz-Stellplätze entfallen. In Zahlen sind dies 56 Plätze. Der Planbeschluss sieht im Detail folgenden Wegfall von Stellplätzen entlang der Achse A vor:

  • Witteringstraße (Brunnenstraße bis Rüttenscheider Straße): 9 (Vorplanungen: 36)
  • Kahrstraße (Rüttenscheider Straße bis Holsterhauser Straße): 3 (Vorplanungen: 11)
  • Germarkenstraße (Holsterhauser Straße bis Menzelstraße): 10 (Vorplanungen: 40)
  • Menzelstraße: 3 (Vorplanungen: 3)
  • Keplerstraße (Menzelstraße bis Windmühlenstraße): 9 (Vorplanungen: 13)
  • Keplerstraße (Windmühlstraße bis Raffelbergstraße): 13 (Vorplanungen: 13)
  • Breslauer Straße (Raffelbergstraße bis Frohnhauser Straße): 1 (Vorplanung: 2)
  • Frohnhauser Straße: 0 (Vorplanung: 18)
  • Momsenstraße (Frohnhauser bis Kerckhoffstraße): 0 (Vorplanung: 8)
  • Frankfurter Straße (Mainzer Straße bis Frohnhauser Straße: 8 (Vorplanung: 0)
  • Gesamt: 56 (Vorplanung: 147)

Finanzierung

Die Kosten für die Straßenbau-, Markierungs- sowie Beschilderungsmaßnahmen für die Umsetzung der Fahrradachse A vom Südviertel nach Frohnhausen betragen rund 518.000 Euro. Gedeckt werden diese aus Mitteln des Bundesförderungsprogramms "Saubere Luft" (Lead City) in Höhe von 107.000 Euro sowie Mitteln aus den städtischen, eigenfinanzierten Töpfen für "Radwege an Hauptverkehrsstraße" und "Erneuerung von Nebenstraßen" in Höhe von 120.000 Euro bzw. 291.000 Euro.

Baubeschluss

Der Baubeschluss über die Umsetzung sowie die Finanzierung der Achse A soll noch im ersten Quartal 2020 als Vorlage in den politischen Gremien präsentiert und zur Entscheidung vorgelegt werden. Als Baubeginn wird der kommende April anvisiert, die Inbetriebnahme ist für den Sommer dieses Jahres vorgesehen. Um diese Fristen einhalten zu können, wurde der Planungsbeschluss mittels einer Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt.

Zum Hintergrund:

Die Maßnahme Fahrradstraßenachse ist Teil des Vergleichs zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen sowie der Deutschen Umwelthilfe zur Umsetzung des Luftreinhalteplans, auf den sich die Akteure Anfang Dezember 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geeinigt haben.

Die Routen sind darüber hinaus Teil des Radhauptroutennetzes der Stadt Essen, welches derzeit noch Lücken von rund 50 Kilometer aufweist und bis 2025 geschlossen sein soll.

Über Fahrradstraßen

Auf Fahrradstraßen haben Radfahrerinnen und Radfahrer gegenüber dem Kraftfahrverkehr Vorrang, wobei sich dieser an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen muss. Grundlegend soll Radfahrerinnen und Radfahrern auf einer Fahrradstraße ermöglicht werden, sich gefahrenlos und frei von Hindernissen von A nach B zu bewegen.

Um dies zu erreichen wurde durch die Stadtverwaltung Essen im Rahmen des Projektes zu den Fahrradachsen ein neuer Standard entwickelt. Demnach soll eine Fahrradstraße Radfahrerinnen und Radfahrern ein Mindestmaß an Platz und Wegbreiten einräumen, welche klar sichtbar markiert und als Raum für den Radverkehr ausgewiesen werden. Die entsprechenden Breiten der Fahrradstraße variieren dabei je nach Funktion der jeweiligen Straße und berücksichtigen beispielsweise mögliche Begegnungen mit dem Auto- oder Busverkehr. Dem Kraftfahrzeugverkehr soll darüber hinaus deutlich signalisiert werden, dass der Radverkehr auf der entsprechenden Straße Vorrang besitzt. Kennzeichnungen auf der Fahrbahn sollen zudem einen Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern vom Radverkehr zu parkenden Autos sicherstellen.

Die Einmündungen zu Fahrradstraßen sehen eine deutliche Kennzeichnung vor, um allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern den besonderen Charakter und die Funktion der Straße zu verdeutlichen, beispielsweise durch das Platzieren von Beschilderungen, Fahrradabstellbügeln oder durch die Pflanzung von Bäumen. Zur Gewährleistung einer guten Sichtbeziehung zwischen Rad- und Kraftfahrverkehr soll das Parken im Mündungsbereich zudem untersagt sein. An Ampelkreuzungen sind zudem aufgeweitete Radaufstellbereiche geplant, die es den Radfahrerinnen und Radfahrern ermöglichen, sich vor dem Autoverkehr zu platzieren.

Um das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden darüber hinaus zu erhöhen, ist das Ziel, den Durchgangsverkehr durch die Fahrradstraßen zu reduzieren und auf Hauptverkehrsstraßen zu verlagern. Mögliche Maßnahme können in diesem Zusammenhang gegenläufige Einbahnstraße, verkehrslenkende Beschilderungen oder Abriegelungen sein, die unter dem Überbegriff modale Filter zusammengefasst werden.

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